Missbrauch
böswilliger oder schadhafter Gebrauch einer Sache / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Zum schädlichen Substanzgebrauch siehe Abhängigkeit (Medizin).
Der Oberbegriff Missbrauch (lateinisch abusus) bezeichnet allgemein den anerkannten (oder vorherrschenden) Regeln oder gesellschaftlichen oder rechtlichen Normen widersprechenden Gebrauch von Gegenständen, Lebewesen, Substanzen (Medikamente, „Drogen“), Rechtsstellungen („Amtsmissbrauch“), Missbrauch von Macht und Einfluss sowie den sexuellen Missbrauch, auch den sexuellen Missbrauch von Kindern oder seelischen Missbrauch von Kindern. Auch dient der Begriff der moralischen Bewertung von Handlungsabsichten, bevor der bemängelte Gebrauch oder die Handlung stattgefunden hat.