Amtsdelikt
strafbarer Akt der Willkür durch einen Amtsträger in einer Behörde / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Liebe Wikiwand-AI, fassen wir uns kurz, indem wir einfach diese Schlüsselfragen beantworten:
Können Sie die wichtigsten Fakten und Statistiken dazu auflisten Amtsdelikt?
Fass diesen Artikel für einen 10-Jährigen zusammen
ZEIGE ALLE FRAGEN
Polizeiwillkür ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Der Begriff wird auch verwendet um Gewaltexzesse im Rahmen von Polizeieinsätzen zu beschreiben.
Dieser Artikel behandelt Delikte von Amtsinhabern. Für Delikte, die von Amts wegen verfolgt werden, siehe Offizialdelikt.
Amtsdelikt (oder auch Amtswillkür) bezeichnet im Strafrecht eine Straftat, an der ein Amtsträger in Ausübung seines Dienstes beteiligt ist. Dienstvergehen können dagegen auch durch ein außerdienstliches Verhalten begangen werden.
Eine veraltete zusammenfassende Bezeichnung für Amtsdelikte und Dienstvergehen ist Amtsvergehen.[1]