Kommandant der Seeverteidigung
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Ein Kommandant der Seeverteidigung, kurz Seekommandant (SeeKo), war ein regionaler Küstenbefehlshaber der deutschen Kriegsmarine im Zweiten Weltkrieg. Die Seekommandanten waren regelmäßig Offiziere im Dienstgrad eines Konteradmirals oder eines Kapitäns zur See. In einigen Fällen wurden Offiziere in den Dienstgraden Korvettenkapitän und Fregattenkapitän als Seekommandant eingesetzt. Sie unterstanden den Bereichsbefehlshabern für das jeweilige Einsatzgebiet.
Den Seekommandanten unterstanden Hafenschutzboote, Werkstattschiffe und Landeinrichtungen der Marine einschließlich der Hafenkommandanturen in ihrem Verantwortungsbereich.[1] So unterstanden beispielsweise dem Seekommandanten Elbe-Weser, Konteradmiral Rolf Johannesson, in den letzten Kriegsmonaten die vier Abschnitte Helgoland, Wesermünde-Bremerhaven, Cuxhaven und Brunsbüttel, deren Kommandanten im Februar 1945 zu Festungskommandanten ernannt wurden. Einige der Seekommandanturen im deutschen Reichsgebiet wurden nach Kriegsende von den Alliierten noch für einige Zeit mit administrativen Aufgaben zur Auflösung der Kriegsmarine betraut, bevor sie aufgelöst wurden.[2]