Erweiterung der Europäischen Union
Aufnahme eines oder mehrerer Staaten in die EU / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Unter der Erweiterung der Europäischen Union (EU-Erweiterung) versteht man die Aufnahme eines oder mehrerer Staaten (sogenannter EU-Beitrittsstaaten) in die Europäische Union. Art. 49 des EU-Vertrags räumt jedem europäischen Staat – der die 1993 formulierten Kopenhagener Kriterien erfüllt – das Recht ein, die Mitgliedschaft zur Europäischen Union zu beantragen, ohne dass ein Rechtsanspruch auf Erwerb der Mitgliedschaft besteht.[1] Das Europäische Parlament und alle bisherigen Mitgliedstaaten müssen dem Beitritt zustimmen. Vor der Erweiterung muss das Beitrittsland den sogenannten „Besitzstand der EU“ (acquis communautaire), also die Gesamtheit des EU-Rechts, umsetzen.
„Europäisch“ wird dabei in einem politisch-kulturellen Sinn verstanden und schließt die Mitglieder des Europarats, wie beispielsweise die Republik Zypern, mit ein.