Datenbankwerk
Gegenstand des Urheberrechts an Datensammlungen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Ein Datenbankwerk ist der Gegenstand des Urheberrechts an Datensammlungen, dies gilt auch in Form elektronischer Datenbanken. Ein Datenbankwerk ist im juristischen Sinne eine Sammlung "von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind." Anders als Datenbanken besitzen Datenbankwerke inhaltlich persönliche geistige Schöpfungen des Urhebers.[1]