Bezirksbürgermeister (Nordrhein-Westfalen)
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Bezirksbürgermeister ist in Nordrhein-Westfalen eine in kreisfreien Städten auf Ratsbeschluss für den Vorsitzenden der Bezirksvertretung anstelle der Amtsbezeichnung Bezirksvorsteher gewählte Bezeichnung.
Diese Möglichkeit ist geregelt in § 36 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.[1]