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Herrschaft Königs Wusterhausen

historisches Territorium in der Mark Brandenburg

Die königliche Herrschaft Wusterhausen, ab Anfang des 19. Jahrhunderts Herrschaft Königs Wusterhausen genannt, war ein Territorium in der Mark Brandenburg, das zum direkten Besitz des preußischen Königs bzw. der königlichen Familie gehörte. Der Aufbau der königlichen Herrschaft begann 1683 mit dem Erwerb der adligen Herrschaft Wusterhausen; den größten Umfang hatte die Herrschaft um 1740 erreicht. Die Erträge der Herrschaft dienten dazu, dem Kronprinzen oder nachgeborenen Prinzen einen standesgemäßen Lebensunterhalt zu ermöglichen. 1733 wurde die Herrschaft Wusterhausen vom damaligen König Friedrich Wilhelm I. testamentarisch zu einem Familienfideikommiss bestimmt. Die Herrschaft Königs Wusterhausen lag um 1800 verteilt auf zwei markbrandenburgische Kreise, dem Teltowischen Kreis und den Beeskow-Storkowischen Kreis. Heute verteilt sich das ehemalige Herrschaftsgebiet auf die Landkreise Teltow-Fläming, Dahme-Spreewald und Oder-Spree im Land Brandenburg.

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Datei:Koenigs_Wusterhausen_08-13_Schloss.jpg
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