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Cuxhaven-Vertrag

Staatsvertrag zu Rechten Hamburgs am Neuwerker Watt

Der Cuxhaven-Vertrag ist ein Staatsvertrag zwischen den Bundesländern Niedersachsen und Hamburg zum Tausch von Hafengebieten in Cuxhaven und dem Wattgebiet um Neuwerk vom 3. Oktober 1961. Er ermöglichte der Stadt Cuxhaven die Erweiterung ihres Fischereihafens und Hamburg die „Vorsorge“ für einen möglichen Vorhafen/Tiefwasserhafen im Wattgebiet der Inseln Neuwerk und Scharhörn. Das bis März 1937 hamburgische Neuwerk ging damit zum 1. Oktober 1969 wieder in Hamburger Staatsgebiet zurück. Die Hafenanlagen in Cuxhaven betrafen den Amerikahafen und das Steubenhöft, die vor dem Neuen Fischereihafen lagen. Hamburg trat die Hafenanlagen dann 1993 an das Land Niedersachsen ab.

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Datei:Cuxhaven_Vertrag_Plan_I.pngDatei:Cuxhaven_Vertrag_Karte_1.pngDatei:Cuxhaven_Vertrag_Karte_2.pngDatei:Scharhörn_Tiefwasserhafenkarte.jpgDatei:Scharhörn_Hamburger_Haus.jpg
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