Rechtsstaatlichkeit
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Rechtsstaatlichkeit (Deutsch)
Substantiv, f
Worttrennung:
- Rechts·staat·lich·keit, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈʁɛçt͡sʃtaːtlɪçkaɪ̯t]
- Hörbeispiele:
Rechtsstaatlichkeit (Info)
Bedeutungen:
- [1] abstraktes Prinzip, nach dem staatliche Gewalt nur im Rahmen einer Verfassung und auf Grundlage allgemeiner Gesetzgebung ausgeübt werden darf
Herkunft:
- Derivation des Adjektivs rechtsstaatlich mit dem Suffix -keit
Beispiele:
- [1] „Mit Anhörungen der Terrorverdächtigen und Modernisierungen will Washington den Anschein von Rechtsstaatlichkeit wahren.“[1]
- [1] „Diese Rechtsstaatlichkeit garantierte eine gewisse Gleichbehandlung der Menschen, aber Österreich war natürlich ein absolutistisches Regime.“[2]
- [1] „Es war ein massiver Eingriff in die Rechtsstaatlichkeit und bewog den obersten Richter des Landes, Chief Justice Sir Robert Tredgold, zum Rücktritt.“[3]
Wortbildungen:
- Rechtsstaatlichkeitsverfahren
Übersetzungen
|
- [1] Wikipedia-Artikel „Rechtsstaatlichkeit“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsstaatlichkeit“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Rechtsstaatlichkeit“
- [1] Duden online „Rechtsstaatlichkeit“
Quellen:
- Georg Mascolo: Ich war doch ein Niemand. In: Der Spiegel, 42/2004, 11. Oktober 2004. Abgerufen am 26. September 2012.
- Peter Glotz: Die Vertreibung. Böhmen als Lehrstück. Ullstein, München 2003, ISBN 3-550-07574-X, Seite 58 f.
- Christoph Marx: Mugabe. Ein afrikanischer Tyrann. 1. Auflage. C.H.Beck, München 2017, ISBN 978-3-406-71346-0, Seite 75.
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