Prokura
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Prokura (Deutsch)
Substantiv, f
Worttrennung:
- Pro·ku·ra, Plural: Pro·ku·ren
Aussprache:
Bedeutungen:
- [1] im Handelsregister eingetragene Vollmacht eines Unternehmens an eine(n) Angestellte(n), alle Arten von Rechtsgeschäften für es vornehmen zu dürfen
Herkunft:
Unterbegriffe:
- [1] Einzelprokura, Filialprokura, Gesamtprokura
Beispiele:
- [1] Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Prokura!
- [1] Ein Prokurist unterzeichnet für die Firma, indem er seinem Namen einen die Prokura andeutenden Zusatz (pp., ppa.) hinzufügt.
- [1] „Ulla schwieg, und ich hatte Angst, daß sie schreien würde, ich hatte es einmal gehört, wie sie schrie, als ihr Vater ihr die Prokura verweigerte.“[2]
Wortfamilie:
- Prokuration, Prokurator, Prokurazien, Prokurist
Übersetzungen
|
- [1] Wikipedia-Artikel „Prokura“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Prokura“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Prokura“
- [1] The Free Dictionary „Prokura“
- [1] Duden online „Prokura“
- [1] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Prokura“ auf wissen.de
Quellen:
- Heinrich Böll: Das Brot der frühen Jahre. Erzählung. Ullstein, Frankfurt/Main 1963, Seite 126.
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Prokuror
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