[1] Römisches Reich:ursprünglich die Bezeichnung für die staatliche Finanzverwaltung im alten Rom, später Bezeichnung für eines der 12 Teilgebiete des römischen Reiches
[1] Der Leiter der Diözesen (und Provinzen) war der Vikar (vicarius).
[2] In der katholischen Kirche besitzt der Bischof einer Diözese volle Jurisdiktion.
[2] „Als vierzehnter Bischof für die Diözese Brandenburg war Wigger, Propst des Stiftes Unserer l. Frau in Magdeburg, vordem Mitglied des Prämonstratenserstiftes Kappenberg, ein Mann von größter Tatkraft und Regsamkeit, 1138 geweiht worden.“[2]
[2] „Er hielt die Priester seiner Diözese an, nur solchen Mischehen den Segen zu erteilen, bei denen die Ehepartner ausdrücklich versprachen, die Kinder im katholischen Glauben zu erziehen.“[3]
Friedrich Kluge, bearbeitet von Elmar Seebold:Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache.24., durchgesehene und erweiterteAuflage.Walter de Gruyter,Berlin/New York2001,ISBN 978-3-11-017473-1,DNB 965096742, Stichwort: „Diözese“, Seite 202.
Johannes Schultze:Die Mark Brandenburg.Entstehung und Entwicklung unter den askanischen Markgrafen (bis 1319).1,Duncker & Humblot,Berlin1961, Seite 69.