Als Richtfunk wird eine drahtlose Nachrichtenübertragung mittels Radiowellen bezeichnet, die von einem Ausgangspunkt auf einen definierten Zielpunkt gerichtet ist. Von dieser Besonderheit sind im deutschsprachigen Anwendungsbereich dieser Funkanwendung die Bezeichnungen Richtfunk, Richtfunkstelle, Richtfunksystem oder Richtfunkfrequenz abgeleitet. Durch die deutsche Frequenzverwaltung wurde verfügt, dass Richtfunkstellen in der Regel feste Funkstellen sind und dem festen Funkdienst zugeordnet sind.
Telefonverbindungen mittels Funkstrecken zwischen Westberlin und Westdeutschland zur Zeit des Kalten Krieges
Die Richtfunkverbindungen nach West-Berlin entstanden infolge der am 24. Juni 1948 beginnenden Berlin-Blockade zur Sicherung der Telefonverbindungen zwischen West-Berlin und Westdeutschland, unabhängig von den bestehenden Kabelstrecken. Da die vom Fernamt Berlin in der Winterfeldtstraße im Amerikanischen Sektor der eingeschlossenen Stadt in Richtung Westen führenden Fernleitungen jederzeit von der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) unterbrochen werden konnten, wurden Lösungen erforscht und realisiert, die Kabellinien durch Richtfunkverbindungen zu ergänzen bzw. zu ersetzen.
Die Richtfunkanlage Berlin-Frohnau im Norden Berlins im Ortsteil Frohnau wurde in den 1970er Jahren von der Landespostdirektion Berlin gebaut, um zusätzliche Richtfunkverbindungen nach Westdeutschland zu schaffen. Sie bestand aus einem 117,5 Meter hohen freistehenden Stahlfachwerkturm und einem später errichteten, über 358 Meter hohen, abgespannten Gittermast. Er war nach dem Fernsehturm das zweithöchste Bauwerk Berlins und das vierthöchste Deutschlands.