Unter dem Begriff Zeugungsfähigkeit oder auch Zeugungsvermögen versteht man die Fähigkeit des menschlichen Körpers, befruchtungsfähige Geschlechtszellen (Gameten), also Eizellen oder Spermien zu bilden.[1] Die Fähigkeit zur Zeugung von Nachkommen hängt jedoch bei beiden Geschlechtern von weiteren Faktoren ab. Im Volksmund wurde die Zeugungsfähigkeit des Mannes (veraltet) auch scherzhaft als Lendenkraft[2] bezeichnet.

Biologische Voraussetzungen

Für die Zeugung eines Nachkommen bedarf es über die Befruchtung hinaus der Entstehung einer Schwangerschaft.

Voraussetzungen bei der Frau:

  • Durchgängigkeit des weiblichen Genitals vom Scheideneingang bis zum Fimbrientrichter mindestens eines Eileiters,
  • ein anatomisch, bakteriologisch und funktionell normales Eileiter-, Zervix- und Scheidenmilieu,
  • ein normales Endometrium für die Spermatozoenaszension und Implantation (Nidation),
  • normale endokrine Funktion des Ovars einschließlich des normalen Reaktionsvermögens der Erfolgsorgane
  • normale Funktion des Ovars mit Abgabe einer intakten reifen Eizelle beim Eisprung (Oogenese).

Voraussetzungen beim Mann:

Rechtlicher Begriff

Damit ein Mann bei einer Vaterschaftsfeststellung als biologischer Vater eines Kindes in Betracht kommt, müssen bei ihm sowohl die lateinisch Potentia coeundi, (sprich co-e-undi), d. h. die Fähigkeit zum Beischlaf[4] als auch die Potentia generandi, d. h. die Befruchtungsfähigkeit seiner Spermien vorhanden sein. Dies kam früher bei Vaterschaftsprozessen zum Tragen, bei denen mitunter die Zeugungsfähigkeit bestritten oder jemandem fälschlich unterstellt wurde, als es noch keine DNA-Analysen zum Nachweis der biologischen Vaterschaft gab.[5][6] Für nicht vorhandene Zeugungsfähigkeit sprechen Impotentia coeundi und/oder Impotentia generandi.

Die Zeugungsfähigkeit ist ein Rechtsgut, sie ohne medizinische Notwendigkeit gegen den Willen eines Menschen zu beenden ist Körperverletzung. Zum Zwecke der Fortpflanzung konservierte Spermien und Eizellen stehen als Ersatz für Zeugungsfähigkeit ebenso unter diesem Schutz. Falls solche Gameten unerlaubt vernichtet werden, besteht Anspruch auf Schadenersatz.[7]

Die Zeugungsfähigkeit beeinflussende Faktoren

Mehrere Faktoren beeinflussen die Zeugungsfähigkeit von Mann und Frau:[8]

Der Zeugungsfähigkeit entgegenstehende Faktoren sind beispielsweise:

Siehe auch

Literatur

  • Georg Merzbach: Das Zeugungsvermögen. Ausgabe 19. Medizinische Volksbücherei. Verlag von Carl Marhold, 1905.

Einzelnachweise

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