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Historisches Territorium und Grafengeschlecht in Hessen Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Grafschaft Isenburg-Büdingen, auch: Ysenburg-Büdingen, in der südöstlichen Wetterau im nordwestlichen Main-Kinzig-Kreis und südöstlichen Wetteraukreis, war das Herrschaftsgebiet des gleichnamigen Grafengeschlechts, das im Jahr 1628 infolge einer Teilung der Grafschaft Isenburg entstand. Die Grafschaft bestand nur bis 1687, ehe sie sich weiter in vier Speziallinien (Nebenlinien) teilte (Ysenburg-Büdingen-Büdingen, Ysenburg-Büdingen-Marienborn, Ysenburg-Büdingen-Meerholz und Ysenburg-Büdingen-Wächtersbach).
Graf Wolfgang Ernst I. von Isenburg-Büdingen in Birstein, Burggraf von Gelnhausen (* 1560; † 1633), legte mehrere Jahre vor seinem Tod die Regierung nieder und teilte die Grafschaft unter seinen fünf Söhnen. Da nur zwei der Söhne männliche Nachkommen hatten, fielen die andern Landesteile an diese später zurück. In der Folge kam es zu einer Reihe von Erbkonflikten, die 1668 in die endgültige Teilung der Grafschaft in die Grafschaft Isenburg-Büdingen und Isenburg-Offenbach mündeten. Maria Charlotte (1631–1693), die Witwe von Graf Johann Ernst I. von Isenburg-Büdingen, einigte sich 1684 in einem Rezess mit Johann Ludwig (1622–1685), dem anderen überlebenden Enkel von Wolfgang Ernst I. zu Isenburg und Büdingen in Birstein auf die Teilung.
Am 23. Juli 1687 erfolgte in einem erneuten Rezess die Teilung des Landes unter den vier Söhnen von Maria Charlotte. Der älteste Sohn, Graf Johann Casimir von Isenburg-Büdingen (1660–1693) erhielt Schloss, Stadt und Gericht Büdingen und die umliegenden Dörfer, Ferdinand Maximilian, der zweitälteste Sohn erhielt Schloss und Stadt Wächtersbach, Karl August erhielt Marienborn, im heutigen Büdinger Stadtteil Eckartshausen mit den umliegenden Dörfern und Georg Albrecht erhielt Meerholz und die umliegenden Dörfer (vgl. auch die Legende von den Vier Fichten). Daher gab es in der Folgezeit neben der (alten) Hauptlinie Isenburg-Birstein die (neuen) Speziallinien zu Ysenburg und Büdingen in Büdingen, zu Ysenburg und Büdingen in Meerholz und zu Ysenburg und Büdingen in Wächtersbach.
Durch die Rheinbundakte 1806[1] wurde Carl Fürst zu Isenburg-Birstein (* 1766; † 1820, er regierte von 1803 bis 1820 meist mit Residenz in Offenbach am Main) souverainer Fürst über alle isenburgische Lande (Carls Großvater, der Graf von Isenburg-Birstein war 1744 vom deutschen König und Kaiser in den Fürstenstand erhoben worden; aber erst 1803 (Reichsdeputationshauptschluss) erhielt sein Enkelsohn eine Virilstimme im Reichsfürstenrat). Die Speziallinien wurden mediatisiert, die Gebiete der Grafschaften verloren ihre bisherige Quasi-Selbständigkeit und hießen nun Distrikte. Unter Fürst Carl wurde aus dem ehemaligen Reichsterritorium ein moderner Staat weitgehend nach napoleonischem Vorbild.
Durch Beschluss des Wiener Kongresses 1815 kam der Staat an das Kaisertum Österreich und im Jahr 1816 nach einem Teilungsvertrag[2] an das Großherzogtum Hessen (Offenbach, Neu-Isenburg, Sprendlingen, Dreieich und das Gebiet der Speziallinie Ysenburg und Büdingen in Büdingen) und das Kurfürstentum Hessen (das nördlich des Mains gelegene Gebiet von Isenburg-Birstein und die Gebiete der Speziallinien Ysenburg und Büdingen in Meerholz und Ysenburg und Büdingen in Wächtersbach wurden geteilt). Im nachfolgenden zum Deutschen Bund gehörenden Großherzogtum Hessen und Kurfürstentum Hessen waren sowohl die ehemalige Hauptlinie in Birstein und die Speziallinien Standesherrn in beiden Staaten, also auch Ysenburg-Büdingen. Die Grafen schrieben ihr "Isenburg" in der Folgezeit – wie heute noch – mit "Y".
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