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Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist eine deutsche Verordnung, die Wohnflächen definiert und ihre Berechnung regelt. Die Verordnung bezieht sich dabei dezidiert auf Mietwohnraum im Zusammenhang mit dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG), dort „sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden“.[1] Sie ist seit 1. Januar 2004 in Kraft.
Basisdaten | |
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Titel: | Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche |
Kurztitel: | Wohnflächenverordnung |
Abkürzung: | WoFlV |
Art: | Bundesrechtsverordnung |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Erlassen aufgrund von: | § 19 WoFG, § 28 Abs. 1, 2 WoBindG, § 36 Abs. 1 Nr. 1 a) WoGG |
Rechtsmaterie: | Besonderes Verwaltungsrecht |
Fundstellennachweis: | 2330-32-1 |
Erlassen am: | 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346) |
Inkrafttreten am: | 1. Januar 2004 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Die Wohnflächenverordnung basiert auf den §§ 42–44 der II. Berechnungsverordnung (BV) und löst diese ab. Berechnungen, die vor 2004 auf Basis der alten Regelung erstellt wurden, bleiben weiterhin gültig, solange keine baulichen Änderungen vorgenommen werden, die eine Neuberechnung erforderlich machen.[2]
Unterschiede zu den vorhergehenden Regelungen sind:
Flächen, deren lichte Höhe weniger als einen Meter beträgt, werden weiterhin nicht berücksichtigt. Flächen mit einer lichten Höhe zwischen einem und zwei Metern werden zur Hälfte angerechnet.
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