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Industrienorm Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die IEC 61400 ist eine internationale Norm für Windenergieanlagen, die von der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) veröffentlicht wird.
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Bereich | Elektrotechnik | ||
Titel | Windenergieanlagen | ||
Kurzbeschreibung: | Technische Anforderungen an die Konstruktion von Windenergieanlagen | ||
Nationale Normen | EN IEC 61400, DIN EN IEC 61400 |
Die IEC 61400 enthält in mehreren Teilen technische Anforderungen an die Konstruktion von Windenergieanlagen. Durch Standards soll sichergestellt sein, dass Windenergieanlagen sachgerecht entwickelt werden und die geplante Lebensdauer ohne Schäden erreichen. Die Norm betrifft unter anderem die Bereiche Standorteignung, Montage und Betrieb von Windenergieanlagen, aber auch die Prüfung von deren Komponenten.
Die Einhaltung wesentlicher Anforderungen, die sich aus der IEC 61400 ergeben, muss durch eine Zertifizierungsstelle nachgewiesen werden und ist Voraussetzung für eine Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen. Die Norm wird ganz oder teilweise direkt in den einzelnen Nationalstaaten angewandt oder durch nationale Standards umgesetzt.
Ob ein Windenergieanlagentyp die technischen Anforderungen zum Beispiel hinsichtlich Lasten und Schallemissionen erfüllt, wird in der Regel durch den Einsatz von Prototypen durch Messungen in Windtestfeldern, zum Beispiel in Grevenbroich oder Østerild, überprüft.
Vor Errichtung und Inbetriebnahme ist in Deutschland die Standsicherheit der Windenergieanlage nachzuweisen. Hierfür ist in der Regel die Richtlinie für Windenergieanlagen – Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung (Fassung Oktober 2012 - Korrigierte Fassung März 2015) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) anzuwenden.[1]
Die Windklassen I, II und III nach IEC 61400-1:2019 definieren sich durch die Referenzgeschwindigkeit Vref = Vave × 5 und die erwartete Turbulenzintensität Iref am konkreten Standort. Für Windbedingungen außerhalb der Norm, wenn etwa z. B. Orkane, Zyklone oder Wirbelstürme erwartet werden, kann die Windklasse S erforderlich sein. Für Kleinwindanlagen (Rotorfläche < 200 m² und Wechselspannung < 1000 V bzw. Gleichspannung < 1500 V) ist IEC 61400-2 anwendbar. Für Windenergieanlagen auf See (Offshore) ist IEC 61400-3-1 (feste Fundamente) anwendbar.
Windklasse | I | II | III | S | T1 | |
---|---|---|---|---|---|---|
Vref (m/s) | 50 | 42,5 | 37,5 | standort- spezifisch |
57 | |
Vave (m/s) | 10 | 8,5 | 7,5 | Tropischer Wirbelsturm (Taifun, Hurrikan, Zyklon) | ||
Iref | A+ | 18 % | ||||
A | 16 % | |||||
B | 14 % | |||||
C | 12 % |
Für die eingeführte tropische Zyklon-Auslegung T wird eine Referenzgeschwindigkeit von Vref = 57 m/s angenommen.
Windklasse | I | II | III | S |
---|---|---|---|---|
Vref (m/s) | 50 | 42,5 | 37,5 | standort-
spezifisch |
Vave (m/s) | 10 | 8,5 | 7,5 | |
Iref (A) | 16 % | |||
Iref (B) | 14 % | |||
Iref (C) | 12 % |
Vave: Langjährige mittlere Windgeschwindigkeit, also der Mittelwert der Weibull-Verteilung der Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe in m/s.
Iref: Turbulenzintensität auf Nabenhöhe bei einer Windgeschwindigkeit von 15 m/s. Iref beschreibt die repräsentative Turbulenzintensität, d. h. sie stellt das 90%-Quantil der Turbulenzintensität dar. Damit sind die Turbulenzklassen der IEC 61400-1 Ed. 3 äquivalent zu den Turbulenzklassen der Ed. 2.
Windklasse | I | II | III | IV | S |
---|---|---|---|---|---|
Vref (m/s) | 50 | 42,5 | 37,5 | 30 | standort-
spezifisch |
Vave (m/s) | 10 | 8,5 | 7,5 | 6 | |
I15 (A) | 18 % | ||||
I15 (B) | 16 % |
Vave: Langjährige mittlere Windgeschwindigkeit, also der Mittelwert der Weibull-Verteilung der Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe in m/s.
I15: Turbulenzintensität auf Nabenhöhe bei einer Windgeschwindigkeit von 15 m/s. I15 beschreibt die charakteristische Turbulenzintensität, d. h. sie stellt das 84%-Quantil der Turbulenzintensität dar.
Der Nachweis der Standorteignung von Windenergieanlagen in Windparks kann anhand der IEC 61400-1 erbracht werden. Die Turbulenzfestigkeit einer Windenergieanlage definiert der Hersteller. Beispiel: Für einen Standort mit einer mittleren Windgeschwindigkeit von 6 m/s und einer Turbulenzintensität von 18 % kommt eine sog. Schwachwind-Anlage für die Windklasse III A in Betracht.
Der Standsicherheitsnachweis gemäß IEC 61400-1 kann durch eine gutachtliche Stellungnahme erfolgen. Die Stellungnahme wird auch Standorteignung von Windenergieanlagen[2] oder Turbulenzgutachten[3] genannt, da der Standsicherheitsnachweis insbesondere von der Untersuchung der Turbulenzbelastung abhängt. Die Bestätigung des Standsicherheitsnachweises kann auch mit Auflagen, z. B. sektoriellen Abschaltungen der Windenergieanlage, verbunden werden.
Neben dem Verfahren gemäß IEC 61400-1 lässt das DIBt alternativ auch den Nachweis der Standorteignung anhand von Windzonen zu.
Die IEC 61400 wird in Deutschland nahezu vollständig durch das Deutsche Institut für Normung (DIN) übersetzt.
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