Das im Nordosten des Bamberger Herrschaftsgebietes gelegene Amt gehörte zu den kleineren hochstiftischen Ämtern.[1] Es lag im östlichen Bereich einer großen bambergischen Exklave, deren Hauptort die Stadt Kronach war.[2] Seine bambergischen Nachbargebiete gehörten zu den Ämtern Kronach, Nordhalben, Stadtsteinach und Wartenfels.[3][4][5] Zum Fürstentum Bayreuth gehörende Nachbarterritorien waren das Amt Lichtenberg im Nordosten und das Amt Seibelsdorf im Südwesten. Außerdem grenzten noch von reichsunmittelbaren Adeligen kontrollierte Gebiete an das Amtsgebiet, darunter vor allem die dem Kanton Gebirg des Fränkischen Ritterkreis angehörende Herrschaft Wildenstein.[6]
Das Gebiet des späteren Amtes Wallenfels war nach dem 1248 erfolgten Aussterben der Grafen von Andechs als heimgefallenes Lehen endgültig in den Besitz des Hochstiftes Bamberg gelangt.[7] Die Einrichtung des Amtes Wallenfels erfolgte dann wahrscheinlich um das Jahr 1330.[1]
Die Verwaltung des Amtes Wallenfels bestand aus einem Vogteiamt, einem Steueramt und einem Centamt.[8]
Amtssitz
Der Verwaltungssitz des Amtes befand sich von Anfang an in der heutigen Stadt Wallenfels, die damals noch ein Marktort war.[9]
Amtsverwaltung
Die Amtsleitung bildete ein Vogt, der zugleich auch als Centrichter und Steuereinnehmer fungierte. Zum Amtspersonal gehörten zudem ein Gerichtsschreiber, ein Amtsknecht und jeweils ein Schultheiße in Dörnach, Geuser, Haid, Neuengrün, Schnaid, Wellesberg und Wolfersgrün. Der Verwaltungssitz des Amtes befand sich im Marktort Wallenfels.[8]
Das Centamt Wallenfels war eines der 29Centämter des Hochstiftes Bamberg.[10] Sein Hochgerichtsbezirk umfasste folgende Dorfmarkungen und Ortschaften:[8][4]
Dörnach,[11] Forstloh,[12] Geuser,[13] Haid,[14] Hammer,[15] Heckenberg,[16] Kirchbühl (strittig mit dem markgräflich-bayreuthischen Amt Seibelsdorf),[17][25] Kleinzeyern,[17] Leutnitzhof,[18] Neuengrün,[19] Schlegelhaid,[20] Schnaid,[21] Schnappenhammer,[21] Wallenfels,[22] Wellesberg[23] und Wolfersgrün.[24]
Steueramt
Das Steueramt Wallenfels war eines der 46Steuerämter des Hochstiftes Bamberg.[10] Der räumliche Wirkungsbereich des Steueramtes war deckungsgleich mit dem des Wallenfelser Vogteiamtes.[8]
Die wirtschaftliche Bedeutung des Amtes für das Hochstift Bamberg war relativ niedrig und wurde daher als Amt I Klasse (von 5) geführt. Die Steuererträge des Steueramtes betrugen im Schnitt in der Amtszeit von Peter Philipp von Dernbach (1672–1683) 968 und in der Amtszeit von Marquard Sebastian Schenk von Stauffenberg (1683–1693) 638 fränkische Gulden pro Jahr.[26]
Bergamt
Das Bergrecht im Amt Wallenfels hatte eine wirtschaftliche Bedeutung. Zunächst war das Kastenamt hierfür zuständig gewesen. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde ein gesondertes Bergamt eingerichtet. Es war ab 1796 dem Oberbergwerkskollegium nachgeordnet.
Erich Freiherr von Guttenberg, Hanns Hubert Hoffmann:Stadtsteinach. In: Historischer Atlas von Bayern. Kommission für bayerische Landesgeschichte, München 1953 (digitale-sammlungen.de).
Hermann Caspary:Staat, Finanzen, Wirtschaft und Heerwesen im Hochstift Bamberg (1672–1693). Selbstverlag des Historischen Vereins Bamberg, Bamberg 1976, ISBN 3-87735-083-6.
Claus Fackler:Stiftsadel und geistliche Territorien 1670–1803. Eos Verlag, 2007, ISBN 978-3-8306-7268-5.
Johann Georg Prändel:Die pfalzbairische Provinz in Schwaben, die beiden Fürstenthümer Bamberg und Würzburg, und das Herzogthum Berg enthaltend. In: Erdbeschreibung der gesammten pfalzbairischen Besitzungen: mit steter Hinsicht auf Topographie, Geschichte, physische Beschaffenheit, Land- und Staatswirthschaft. Uhlmannsche Buchhandlung, Amberg 1806.
Hochstift Bamberg (Hrsg.):Bamberger Hof-Staats- und Standskalender für das Jahr 1796. Bamberg 1796.
Max Spindler, Andreas Kraus (Hrsg.):Geschichte Frankens bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts (=Handbuch der bayerischen Geschichte. III, 1). 3. Auflage. C. H. Beck, München 1997, ISBN 3-406-39451-5.
Max Spindler, Andreas Kraus (Hrsg.):Geschichte Frankens bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts (=Handbuch der bayerischen Geschichte. III, 1). 3. Auflage. C. H. Beck, München 1997, ISBN 3-406-39451-5, S.712.