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Der Vizepräsident der Europäischen Kommission ist ein Mitglied der Europäischen Kommission, das den Kommissionspräsidenten vertritt, wenn dieser verhindert ist. Das Amt wird vom Kommissionspräsidenten frei vergeben und tritt zu den übrigen Aufgabenbereichen des Kommissionsmitglieds hinzu. Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik ist nach Art. 18 EU-Vertrag immer zugleich einer der Vizepräsidenten der Kommission.
Bislang gab es in jeder Kommission mehrere Vizepräsidenten. Im Normalfall wird die Vertretung des Präsidenten durch den Ersten Vizepräsidenten wahrgenommen; nur wenn dieser auch abwesend ist, übernimmt einer der anderen Vizepräsidenten die Leitung. Hierfür legt der Kommissionspräsident eine bestimmte Reihenfolge fest.
Das Amt des Vizepräsidenten ist zugleich mit einer erhöhten Vergütung verbunden. Während die gewöhnlichen Kommissionsmitglieder für ihre Tätigkeit aus dem EU-Haushalt ein Brutto-Grundgehalt von 19.910 Euro beziehen, erhalten die Vizepräsidenten 22.122 Euro, der Kommissionspräsident 24.423 Euro (Stand: Juli 2008).[1]
In der Kommission von der Leyen I übernehmen folgende Personen die Rolle der Vizepräsidenten:[2]
In der Kommission Juncker waren sechs Kommissionsmitglieder Vizepräsidenten, die den Kommissionspräsidenten in folgender Reihenfolge vertraten:[3]
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