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deutsche Organisation Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ein Versorgungsamt oder Amt für Soziale Angelegenheiten (ASA) hat in Deutschland Aufgaben im Rahmen der sozialen Sicherung, der individuellen Entschädigung besonders Betroffener und für Schwerbehindertenangelegenheiten.
Die Versorgungsverwaltung bezog sich zunächst nur auf die Entschädigung von Kriegsopfern. Als Folge des Deutsch-Französischen Krieges 1870–1871 gab es tausende von ihnen im Deutschen Reich. 1871 wurde eine Entschädigung für sie eingeführt. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges vergrößerte sich die Anzahl kriegsbedingt Versehrter in Deutschland. 1920 erfolgte die Verabschiedung des Reichsversorgungsgesetzes, um ihre Versorgung zu gewährleisten.
Am 1. Oktober 1950 trat das Bundesversorgungsgesetz in Kraft und ersetzte die nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffenen länderrechtlichen Vorschriften zur Kriegsopferversorgung. Am 12. März 1951 folgte das „Gesetz über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung“. Die Versorgungsämter und Landesversorgungsämter wurden als besondere Verwaltungsbehörden der Länder errichtet. Durch mehrere Gesetzesänderungen können die Länder inzwischen die Versorgungsämter auch in allgemeinen Verwaltungsbehörden oder bei Kommunen ansiedeln. Diese strukturellen Änderungsmöglichkeiten werden derzeit von den Ländern auf unterschiedliche Weise wahrgenommen, wie untenstehend teilweise ersichtlich.
Die Versorgungs- und Landesversorgungsämter sind Leistungsträger im Sinne der § § 12, 24 Abs. 2 Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I).
Aufgrund der Verwaltungskompetenz der Länder nach Artikel 85 des Grundgesetzes haben die Versorgungsämter in den Ländern unterschiedliche Aufgaben. Die Versorgungsverwaltung umfasst heute:
In Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, und Schleswig-Holstein ist das Versorgungsamt auch für die Auszahlung des Erziehungsgeldes bzw. Elterngeldes zuständig.
Seit Januar 2005 (Inkrafttreten der Verwaltungsreform Baden-Württemberg unter Aufsicht des Regierungspräsidiums Stuttgart) wird das Soziale Entschädigungsrecht (BVG und Nebengesetze) sowie das Schwerbehindertenrecht (SGB IX) in den jeweiligen Landratsämtern bearbeitet. Hier wurde das ehemalige Landesversorgungsamt (LVA) als Abteilung eingegliedert.
Da die Fallzahlen im sozialen Entschädigungsrecht laufend zurückgehen, hat der Landesgesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, so genannte „Gemeinsame Dienststellen“ mehrerer Landratsämter zu bilden. Inzwischen werden diese Aufgaben bei zehn Landkreisen aufgrund freiwilliger Vereinbarung in solchen gemeinsamen Dienststellen erledigt. Außerdem wurde dem Landratsamt Böblingen als einzigem Landratsamt per Rechtsverordnung nach § 13 Abs. 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz die Zuständigkeit für dieses Aufgabengebiet auch für die Gebiete der Landkreise Esslingen und Rems-Murr-Kreis übertragen.
Die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts (SGB IX) werden von allen 35 Landratsämtern wahrgenommen.
Die Aufgaben wurden nicht auch auf die Städte übertragen, da die Aufgaben in diesem Bereich nur von den staatlichen Behörden wahrgenommen werden. Die Städte sind dabei nicht wie die Landratsämter in Baden-Württemberg janusköpfig, das bedeutet, sie sind nicht gleichzeitig kommunale und staatliche Behörden.
Zum 31. Dezember 2007 wurden die Versorgungsämter aufgelöst und deren (Haupt-)Aufgaben neu verteilt:
Die Auflösung der Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen war umstritten. Die Opposition im Landtag bemängelte u. a., dass die Folgekosten für die Kommunen nicht absehbar wären und eine Auflösung ggf. kostenintensiver sei als die Beibehaltung.
Die Aufgaben nimmt seit 1996 das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz wahr.
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