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Als Vergabeordnung beziehungsweise Vergabe- und Vertragsordnung werden bzw. wurden im deutschen Vergaberecht folgende drei Klauselwerke für Vergaben bezeichnet:
Die VOF und VOL sind im April 2016 in der Vergabeverordnung (VgV) aufgegangen.
Der Ausdruck „Vergabeordnung“ ist an die Stelle der älteren Bezeichnung „Verdingungsordnung“ getreten. Der zusammengesetzte Begriff „Vergabe- und Vertragsordnung“ macht deutlich, dass die so bezeichneten Regelwerke neben Bestimmungen über das Vergabeverfahren (Teil A) auch einen Teil B umfassen, der Regelungen über den mit dem beauftragten Vertragspartner abzuschließenden Vertrag enthält.
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