Unter Ausschluß der Öffentlichkeit (Fernsehreihe)
Fernsehreihe der ARD, in der vor einem Jugendgericht Verfahren gegen Minderjährige verhandelt werden Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Unter Ausschluß der Öffentlichkeit ist eine Fernsehreihe der ARD, in der vor einem Jugendgericht Verfahren gegen Minderjährige verhandelt werden. Die Erstausstrahlung erfolgte 1974 im regionalen Vorabendprogramm des Hessischen Rundfunks.[1]
Fernsehserie | |
Titel | Unter Ausschluß der Öffentlichkeit |
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Produktionsland | Deutschland |
Originalsprache | Deutsch |
Genre | Gerichtsserie Krimiserie |
Länge | 45 Minuten |
Episoden | 20 (Liste) |
Produktionsunternehmen | ARD |
Regie | Robert A. Stemmle Walter Kausch |
Drehbuch | Robert A. Stemmle Walter Kausch |
Musik | Klaus Doldinger |
Erstausstrahlung | 17. Jan. 1974 auf ARD |
Konzept
Die gezeigten Fälle vor dem Jugendgericht werden, wie der Titel schon sagt, in der Regel unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Zur Verhandlung kommen sehr realistisch und meist nüchtern geschilderte Delikte aus den Bereichen Einbruch, Diebstahl, Rauschgiftmissbrauch, Brandstiftung und sogar Mordversuch. Die einzelnen Episoden sind in sich abgeschlossen, die Darsteller wechseln.[2][3]
Darsteller und Rollen
Namhafte Darsteller wie Peter Bongartz, Gaby Dohm, Michaela May, Christian Quadflieg, Marius Müller-Westernhagen, Joost Siedhoff, Pierre Franckh, Rosemarie Fendel und Barbara Sukowa kamen in den einzelnen Folgen zum Einsatz.
Episoden
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Weblinks
Einzelnachweise
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