automatischen Handel von Wertpapieren durch Computerprogramme an einer Börse. Nach § 80 Abs. 2 WpHG wird der algorithmische Handel beschrieben als Handel mit Finanzinstrumenten
Firmen aus dem Energiesektor eher die Normalzeit, während insbesondere der Handel und das Gastgewerbe die Sommerzeit präferierten. So plädierte der Deutsche