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Der Staatsrat des Großherzogtums Hessen war von 1821 bis 1875 ein hochrangiges Beratungsgremium und oberstes Verwaltungsgericht im Großherzogtum Hessen.
Anfang der 1820er Jahre gab es einschneidende Reformen in der Organisation des Großherzogtums. Mit der Verfassung des Großherzogtums Hessen vom Dezember 1820 waren die Landstände des Großherzogtums Hessen gestärkt worden. Darauf reagierte die Exekutive 1821 mit einem Modernisierungsschub: Die Regierung wurde nun aus – zunächst drei – Fachministerien gebildet.[1]
Den Fachministerien zur Seite gestellt wurde der Staatsrat. Sehr eilig hatten es die Verantwortlichen nicht damit, das Gremium zu konstituieren. Erst nach zwei Jahren kam es 1823 zu Stande.[2] Erster Präsident des Staatsrates wurde Ministerpräsident Karl Ludwig Wilhelm von Grolman.
1875 wurde die Institution aufgehoben, als der Verwaltungsgerichtshof Darmstadt für das Land gegründet wurde.[3]
Dem Staatsrat waren hauptsächlich zwei Aufgaben zugewiesen:
Mitglieder des Staatsrats waren[8]:
Die Mitglieder des Staatsrates trugen die Uniformen ihrer Dienststellen.[13]
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