Die Zusatzweiterbildung Spezielle Schmerztherapie ist eine in der Musterweiterbildungsordnung der deutschen Bundesärztekammer von 2018 (MWBO) aufgeführte Zusatz-Weiterbildung im Bereich Schmerztherapie für Fachärzte aller Facharztbezeichnungen.
Definition
Die Zusatz-Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und interdisziplinäre Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten, bei denen der Schmerz seine Leit- und Warnfunktion verloren und einen selbstständigen Krankheitswert erlangt hat.[1]
Mindestanforderung
Um die Bezeichnung Zusatzweiterbildung Spezielle Schmerztherapie führen zu dürfen, müssen Ärztinnen und Ärzte
- über eine Facharztanerkennung verfügen und zusätzlich
- 12 Monate Weiterbildung in Spezieller Schmerztherapie in anerkannten Weiterbildungsstätten absolviert haben und zusätzlich
- an einen Weiterbildungskurs in Spezieller Schmerztherapie mit einem Umfang von 80 Stunden teilgenommen haben[2]
Die Weiterbildungsinhalte sind in der Muster-Weiterbildungsordnung festgelegt.[1]
Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die MWBO vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung.
Inhalte der Weiterbildung
Zur Weiterbildungsprüfung muss man darlegen können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat:
- Schmerzmedizinische Gutachtenerstellung einschließlich der Klärung relevanter sozialmedizinischer Fragestellungen
- Ursachen, Epidemiologie und Prävention chronischer Schmerzen einschließlich genetischer, geschlechtsbezogener und psychosozialer Zusammenhänge
- Wirkmechanismen und Evidenzlage von medikamentösen, physiotherapeutischen, psychotherapeutischen, interventionellen und komplementärmedizinischen Verfahren
- Teilnahme an interdisziplinären Schmerzkonferenzen
- Schmerzdiagnostik
- Erhebung einer bio-psycho-sozialen Schmerzanamnese
- Anwendung standardisierter und validierter Testverfahren und Frageböge
- spezifische Schmerztherapie bei
- Patienten mit psychischen und somatischen Komorbiditäten und Störungen einschließlich Suchterkrankungen
- Kindern und Jugendlichen
- bei alternden Menschen
- Schmerzhaften Erkrankungen des Gefäßsystems
- Thorakalen Schmerzsyndromen
- Viszeralen Schmerzen
- Urogenitalen Schmerzsyndrome
- Somatoformen Schmerzsyndrome
- Indikationsstellung physiotherapeutischer, psychotherapeutischer, interventioneller und komplementärmedizinischer Verfahren
- Eingehende Beratung und partizipative Entscheidungsfindung einschließlich Festlegung von Therapiezielen
- Schmerzedukation, auch mit Klärung von aufrechterhaltenden psychosozialen Einflussfaktoren
- Aufstellung eines inhaltlich und zeitlich gestuften multimodalen Therapieplanes einschließlich der zur Umsetzung erforderlichen interdisziplinären, interprofessionellen und sozialmedizinischen Koordination
- Initiierung, Modifizierung und/oder Beendigung medikamentöser Kurzzeit-, Langzeit-, und Dauertherapie, insbesondere auch in einer terminalen Behandlungsphase einer palliativen Situation
- Entzugsbehandlungen, insbesondere auch bei Medikamentenmissbrauch und Medikamentenabhängigkeit.[1]
Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.
Siehe auch
Einzelnachweise
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