Sekundant (Begriffsklärung)

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Der Sekundant (von lateinisch secundus für "der Zweite") bezeichnet:

  • Sekundant, ein Beistand bei einem Duell oder einer studentischen Mensur

hieraus abgeleitet auch:

  • Sekundant (Sport), ein Helfer oder Betreuer eines Sportlers während des Wettkampfes
  • Sekundant (Wirtschaft) ein Assistent oder Sekretär bei einer Verkaufsverhandlung
  • inzwischen auch die deutsche Übersetzung für den Kaishakunin genannten Beistand beim traditionellen japanischen Seppuku, der jedoch im Vergleich zum europäischen Sekundanten eine ganz andere Funktion hat

Siehe auch:

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