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Der Schwedische Ständereichstag (ståndsriksdag) war die Versammlung der Vertreter der vier Stände (Adel, Geistliche, Bürger und Bauern) in Schweden bis 1866.[1] Er geht auf die altgermanischen Thing-Versammlungen zurück und war nach dem König die höchste verfassungsmäßige Institution des Reichs, trat allerdings meist nur alle drei Jahre zusammen. Vorsitzender war der Landmarschall, der aus der Ritterschaft stammte. Bei der Beschlussfassung galt das Mehrheitsprinzip, so dass ein Beschluss nur dann gefasst werden konnte, wenn drei der vier Stände dafür stimmten.
Beim Ständereichstag von 1865 bis 1866 stimmten alle vier Stände für die Auflösung und die gleichzeitige Errichtung des neuen Reichstags, der bis 1971 als Zweikammernparlament funktionierte.[1]
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