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Adelsgeschlecht Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Schleswig-Holstein-Sonderburg war der Name einer Nebenlinie aus dem Haus Oldenburg und zugleich die Bezeichnung für deren Herrschaftsgebiet. Schleswig-Holstein-Sonderburg war kein Territorialherzogtum, sondern ein personengebundenes Teilherzogtum innerhalb der Herzogtümer Schleswig (ein dänisches Lehen) und Holstein (ein römisch-deutsches Lehen). Es verteilte sich auf mehrere einzelne Herrschaftsgebiete, die vor allem im Südosten und Norden Schleswig-Holsteins und zum Teil auf dem Gebiet des heutigen Dänemarks lagen. Nach diversen Erbteilungen zerfiel es in zahlreiche Kleinstterritorien, die im 18. Jahrhundert im Dänischen Gesamtstaat aufgingen.
Die herzogliche Familie war verwandt mit dem Haus Schleswig-Holstein-Gottorf, beide gehörten dem Haus Oldenburg an. Begründet wurde der Familienzweig im 16. Jahrhundert durch Herzog Johann, einen Bruder des dänischen Königs Friedrich II. Johann, genannt der Jüngere, erhielt von seinem Bruder unter anderem die Gebiete Sonderburg, Norburg, Ærø, Plön und Ahrensbök samt ihren Ämtern zugewiesen. Das neue Herzogtum verwaltete Johann als sogenannter abgeteilter Herr, also ohne Zustimmung der Stände.
Nach dem Tod Herzog Johanns 1622 wurde das Herzogtum unter den erbberechtigten Söhnen aufgeteilt, so dass aus dem Haus Schleswig-Holstein-Sonderburg mehrere Nebenlinien hervorgingen. Die Namen der einzelnen Linien wurden um den jeweiligen Residenzort ergänzt.
Einige der neu entstandenen Teilherzogtümer verfügten nur über wenige Quadratkilometer Grundbesitz und ihre Herren waren nur Titularherzöge. Die Söhne Herzog Alexanders – ein Sohn Herzog Johanns – erhielten oder erwarben zum Teil Territorien außerhalb Schleswig-Holsteins zu ihrer Versorgung. Die neuen Linien hatten zum Teil nur kurzen Bestand und fielen durch Erbfälle oder Konkurse an die anderen Linien oder auch an das dänische Königshaus.
Als mit König Friedrich VII. 1863 die in Dänemark regierende Hauptlinie des Hauses Oldenburg ausstarb, erhoben sowohl der Chef der (älteren) Augustenburger Linie, Herzog Friedrich Christian II. zu Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg, als auch Prinz Christian, der vierte Sohn des Chefs der Glücksburger Linie, Herzog Friedrich Wilhelm, Ansprüche auf den dänischen Thron: Herzog Friedrich Christian II. aufgrund der Seniorität seiner Linie innerhalb des Gesamthauses, Prinz Christian aufgrund der weiblichen Thronansprüche seiner Frau Luise Karoline von Hessen-Kassel, die über ihre Mutter Louise Charlotte von Dänemark eine direkte Cousine des dänischen Königs war. Die Erbfolgefrage hatte auch politische Implikationen, denn eine weibliche Thronfolge in Dänemark hätte die Personalunion zwischen Dänemark und den Herzogtümern Schleswig und Holstein beendet. Durch das Londoner Protokoll von 1850/52 wurden Prinz Christians Ansprüche bestätigt und dieser bestieg als Christian IX. 1863 den dänischen Thron. Dies löste 1864 den Deutsch-Dänischen Krieg aus, der mit der Abtretung der Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg an die beiden deutschen Großmächte Preußen und Österreich endete. Damit war die dänische Herrschaft über die Herzogtümer nach Jahrhunderten beendet.
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