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Eine Landeswasserstraße beziehungsweise schiffbares Landesgewässer ist eine schiffbare Wasserstraße, deren Last das Bundesland zu tragen hat. Grundlage ist in der Regel das jeweilige Landeswassergesetz. Die Schiffbarkeit wird meist vom zuständigen Ministerium verordnet. Einzelnachweise finden sich in nachfolgenden Listen.
Für den gewerblichen Gütertransport spielen die Gewässer eine untergeordnete Rolle. Ausnahmen sind Hafenanlagen und Verladestellen.[1] Auf den Landeswasserstraßen findet überwiegend Freizeit- und Fahrgastschifffahrt statt.[2]
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