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Ein Schießmeister ist ein Bergmann, der unter Tage ausschließlich mit Schießarbeiten beschäftigt wird.[1] Er gehört zum Personenkreis der Schießberechtigten eines Bergwerks.[2][3] Im Gegensatz zum Schießhauer darf der Schießmeister nicht im Gedinge stehen.[1]
Obwohl die Schießarbeit im Bergbau bereits im 17. Jahrhundert eingeführt worden war, kam es erst mehrere Jahrzehnte später zu einer konsequenten Neuregelung des Sprengwesens im Bergbau.[4] Bis Anfang des 20. Jahrhunderts gab es auf mehreren Bergwerken immer wieder schwere Unfälle durch unsachgemäße Durchführung der Schießarbeit.[5] Eine Neufassung der Bergpolizeiverordnung in den 1930er Jahren betraf besonders auch die Regelung der Schießarbeit im Bergbau unter Tage.[6] Insbesondere für den Steinkohlenbergbau und die dort vorhandenen Schlagwettergruben[ANM 1] wurde für die erforderlichen Schießarbeiten gefordert, dass sie von speziell geschulten Schießmeistern durchgeführt werden sollten.[2]
Bergleute, die als Schießmeister tätig werden sollen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.[3] Sie müssen sowohl persönlich als auch fachlich für diese Aufgabe geeignet sein.[1] An die persönliche Eignung des Schießmeisters werden die gleichen Anforderungen wie an die der anderen Schießberechtigten Personen gestellt.[7] Um die fachliche Eignung nachzuweisen, muss der Anwärter zunächst eine Hauerausbildung erfolgreich absolvieren und den Hauerschein erwerben.[1] Zusätzlich muss er an einer, vom Oberbergamt genehmigten, Ausbildung zum Schießberechtigten erfolgreich teilgenommen haben.[8] Bevor er diese Ausbildung zum Schießberechtigten absolvieren kann, muss er eine Betriebspraxis nachweisen, die je nach Bergrevier zwischen vier-[1] und zwölf Monaten dauert.[3] Hierbei müssen die unterschiedlichen Tätigkeiten im Bergwerk wie Ortsvortrieb, Gewinnungsbetrieb sowie Unterhaltungsarbeiten erlernt werden.[1] Die umfangreiche Ausbildung ist erforderlich, damit der Schießmeister auch die erforderlichen bergbaulichen Fachkenntnisse und notwendigen Fertigkeiten erlernt, um die umfangreiche praktische Schießarbeit durchführen zu können.[3] Aus diesem Grund ist der Stoffplan für die Ausbildung zum Schießmeister wesentlich umfangreicher als beim Schießhauer.[ANM 2] Auch dauert die Ausbildung hierzu länger.[1] In einigen Bergrevieren besteht für die Schießmeisteranwärter die Möglichkeit, eine bestimmte Zeit als Schießhelfer bei einem erfahrenen Schießmeister mitzuarbeiten.[3] Nach durchlaufener Ausbildung erfolgt die theoretische und praktische Prüfung.[1] Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung kann der Bewerber nun als Schießmeister auf dem jeweiligen Bergwerk eingesetzt werden. Hierzu wird er vom zuständigen Betriebsführer bestellt[8] und beim Bergamt[1] oder Bergrevierbeamten namentlich gemeldet und verpflichtet.[8]
Schießmeister sind berechtigt und befähigt, unter Tage an allen Betriebspunkten, an denen das Schießen gestattet ist, Schießarbeiten durchzuführen.[1] Für ihre Tätigkeit müssen sie ein Schießbuch führen, in das sie die empfangenen und verbrauchten Sprengstoffe eintragen.[8]
Nach einer mehrmonatigen praktischen Tätigkeit und einem zusätzlichen sprengtechnischen Lehrgang für Lehrschießmeister,[ANM 3] den der jeweilige Absolvent mit gutem Erfolg bestanden haben muss, können Schießmeister zum Lehrschießmeister ernannt werden. Diese unterweisen die Schießmeister[ANM 4] und Schießmeisteranwärter unter Tage und unterstützen den Schießsteiger bei seiner Tätigkeit.[1]
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