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Organisationseinheit in der öffentlichen Verwaltung Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ein Sachgebiet ist eine Organisationseinheit in der öffentlichen Verwaltung, aber auch in administrativen Arbeitsbereichen privatwirtschaftlicher und sozialer Institutionen, deren Mitarbeiter bestimmte Führungs- und Verwaltungsaufgaben sachbezogen erledigen.
Sachgebiete finden sich in Behörden (zum Beispiel Ämter, Anstalten des öffentlichen Rechts, Ministerien) oder innerhalb anderer Organisationen (zum Beispiel Parteien, Verbände, Vereine). Sachgebiete sind in der Regel die kleinste Organisationseinheit einer Behörde oder eines Führungs- und Verwaltungsbereichs in Großbetrieben und häufig Teil eines übergeordneten Referats. Eine Ausnahme zu diesem Grundsatz gilt in den örtlichen Behörden der Bundesfinanzverwaltung. Dort bilden Sachgebiete in den Hauptzollämtern der allgemeinen Zollverwaltung und in den Zollfahndungsämtern des Zollfahndungsdienstes Organisationseinheiten, die der Behördenleitung unmittelbar nachgeordnet sind. Die nicht selten über hundert Angehörige fassenden Sachgebiete sind dort in Fachgebiete, und diese erforderlichenfalls in Arbeitsgebiete unterteilt.[1]
Die Mitarbeiter des als Arbeitssystem organisierten Sachgebiets werden in der Regel von einem Sachgebietsleiter geführt, welcher fachliche Weisungsbefugnis gegenüber den Angehörigen seines Sachgebiets hat. Der Umfang des Direktionsrechts kann variieren, sodass der Sachgebietsleiter nur fachlich begrenztes Weisungsrecht und nicht die volle Funktion als Fachvorgesetzter hat. Im deutschen öffentlichen Dienst sind Sachgebietsleiter stets Beamte im höheren oder gehobenen Dienst oder vergleichbar eingruppierte Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst.
Umfasst ein Sachgebiet mehrere Arbeitsgebiete (oder „Teams“), so sind diese die kleinsten Organisationseinheiten, der bestimmte, abgegrenzte Aufgaben zugewiesen sind. Mehrere Sachgebiete können einer Hauptsachgebietsleitung unterstehen.
Zu den wesentlichen Aufgaben der Sachgebietsleitung gehören insbesondere:[2]
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