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österreichischer Arbeitsrechtsjurist, Richter am Verfassungsgerichtshof Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Rudolf Müller (* 11. April 1947 in Wien) ist ein österreichischer Jurist und ehemaliger Verfassungsrichter. Müller war von 1998 bis 2017 Richter am österreichischen Verfassungsgerichtshof und von 1990 bis 2012 auch als Richter am Verwaltungsgerichtshof tätig.
Rudolf Müller wurde am 11. April 1947 in Wien geboren. Dort besuchte er auch die Pflichtschule und maturierte im Jahr 1965 am Bundesrealgymnasium Wien XIX im 19. Wiener Gemeindebezirk Döbling. Anschließend absolvierte er das Studium der Rechtswissenschaften an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, wo er am 17. April 1970 zum Doktor der Rechtswissenschaften (Dr. iur.) promoviert wurde.
Nach der Absolvierung des Präsenzdienstes wurde Rudolf Müller zunächst von 1971 bis 1973 als Verwaltungsbediensteter im Bundesministerium für soziale Verwaltung tätig, wo er 1973 die Verwaltungsdienstprüfung absolvierte. Daran anschließend begann Müller seine Gerichtspraxis und wurde nach Beendigung derselben ab 1974 Rechtsanwaltsanwärter in der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ebner. Die Rechtsanwaltsprüfung und die Zulassung als Rechtsanwalt folgten im Jahr 1977. Mit 1. Jänner 1978 wurde er Partner in der Rechtsanwaltskanzlei, die daraufhin unter dem Namen Kanzlei Ebner – Zerner – Kunodi – Müller firmierte und wo er bis zum Jahr 1989 als Rechtsanwalt tätig war.[1]
Im Jahr 1990 wurde Rudolf Müller als Richter an den Verwaltungsgerichtshof berufen, wo er bis 2005 als Hofrat und von 2006 bis 2012 als Senatspräsident tätig war. Außerdem bekleidete Rudolf Müller am Verwaltungsgerichtshof von 1993 bis 1998 auch das Amt des Präsidialvorstands. Seit 1. Jänner 2013 ist Müller als VwGH-Richter im Ruhestand.
1998 wurde Rudolf Müller, der zuvor bereits seit 1995 als Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofs tätig gewesen war, vom österreichischen Nationalrat auf Vorschlag der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP in geheimer Wahl als neues Mitglied des Verfassungsgerichtshofs nominiert.[2] Noch im selben Jahr wurde Müller von Bundespräsident Thomas Klestil zum Verfassungsrichter ernannt. Im Verfassungsgerichtshof war er auch als einer der ständigen Referenten tätig. Mit 31. Dezember 2017 trat Rudolf Müller wegen Erreichens der verfassungsmäßig vorgesehenen Altersgrenze von 70 Jahren auch im Verfassungsgerichtshof in den Ruhestand.
Neben seiner Tätigkeit als Richter am VwGH und VfGH war und ist Rudolf Müller als Lehrperson an österreichischen Hochschulen tätig. Im Jahr 1997 wurde ihm an der Universität Salzburg die Lehrbefugnis für Arbeits- und Sozialrecht als Honorarprofessor verliehen[3]. An der Wirtschaftsuniversität Wien war Müller als Lektor am Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht tätig.[4] Er ist Mitglied der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht und seit 1998 Mitglied des wissenschaftlichen Beirates der Fachzeitschrift „Das Recht der Arbeit“ (DRdA).
Im Ehrenamt war Müller von 1990 bis 2011 Vorstandsmitglied, Obmann bzw. von 2003 bis 2011 Aufsichtsratsvorsitzender (seither Ehrenvorsitzender) des Vereins für Bewährungshilfe und soziale Arbeit bzw. Neustart. Vom 1. Jänner 2013 bis zum 31. Dezember 2016 war er Vorsitzender der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung gem. § 108e ASVG. Rudolf Müller ist Vorstandsmitglied der Österreichischen Juristenkommission seit 2012 und war von Mai 2016 bis Dezember 2021 Präsident der Österreichischen Juristenkommission.[5]
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