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Organ der Legislative Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Repräsentantenhaus ist ein Organ der Legislative. Es bezeichnet meist das Unterhaus in einem Parlament, das aus zwei Kammern besteht. Das Oberhaus wird in diesem Fall häufig Senat genannt. Es gibt jedoch auch Länder, in denen das Parlament nur aus einer Kammer besteht und als Repräsentantenhaus bezeichnet wird.
Es gibt sowohl repräsentative Demokratien als auch konstitutionelle Monarchien, die über ein Repräsentantenhaus verfügen.
Das Zweikammersystem dient als gegenseitiges Korrektiv für die Entscheidungen des Parlaments.
Diese Funktion übernehmen in der Bundesrepublik Deutschland in vergleichbarer Weise der Bundestag und der Bundesrat. Dabei bildet aber nur der Bundestag das Parlament, während der Bundesrat als Vertretung der Bundesländer keine Kammer des Parlaments ist.
Ein Repräsentantenhaus findet sich in der Verfassung folgender Staaten:
Siehe auch:
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