Rückmelden
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Rückmelden ist eine der vier Zugmeldungen im Zugmeldeverfahren. Die Rückmeldung wird benutzt, um die vollständige Räumung des im Zugmeldeverfahren betriebenen Abschnitts nach einer durchgeführten Räumungsprüfung zu übermitteln.
Die Rückmeldung im Zugmeldeverfahren dient der Sicherung des Bahnbetriebs. Mit der Rückmeldung wird die Räumungsprüfung durch die meldende Stelle als vollzogen bestätigt, die die Rückmeldung empfangende Stelle weiß nun, dass der Abschnitt wieder frei ist, und darf einen weiteren Zug folgen lassen.
Die Räumungsprüfung beinhaltet[1]:
Im Zugmeldeverfahren ist Rückmelden im Gegensatz zum Anbieten/Annehmen sowohl auf eingleisigen als auch mehrgleisigen Strecken vorgeschrieben.
Es kommt nur zum Einsatz, wenn es keinen Streckenblock gibt oder dieser gestört ist.
Der Wortlaut bei der Deutschen Bahn AG lautet[2]: „Zug ... (Zugnummer) in ... (Name der Räumungsprüfstelle) “, zum Beispiel: „Zug 4711 in A-Dorf“.
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