Prinz von Geblüt

Titel während der französischen Monarchie Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Prinz von Geblüt

Mit dem Titel Prinz von Geblüt (frz. prince du sang, engl. prince of the blood) wurden während der französischen Monarchie alle Angehörigen des königlichen Geschlechts der Kapetinger bezeichnet, die dem Geschlecht in männlicher Aszendenz angehörten. Als Personen königlichen Geblüts kam ihnen eine Relevanz in der Nachfolgeregelung auf den französischen Thron zu. Weibliche Nachkommen (princesse du sang) besaßen kein Nachfolgerecht. Traditionell wurden von den französischen Königen nur die Nachkommen König Ludwigs IX. des Heiligen (1214–1270) als Geblütsprinzen anerkannt, also die Angehörigen der Häuser Valois und Bourbon samt deren Nebenlinien. Dem Haus Courtenay wurde deshalb der Geblütsrang von König Ludwig XIV. (1643–1715) aberkannt, da dieses nicht von Ludwig IX. abstammte. Nach der Unterzeichnung der Lateranverträge hat das Königreich Italien alle in Rom oder der Vatikanstadt wohnhaften Kardinäle als Fürsten von Geblüt betrachtet.

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Heraldische Krone des prince du sang de France

Erster Prinz von Geblüt

Zusammenfassung
Kontext

Der „Erste Prinz von Geblüt“ (premier prince du sang) galt neben dem amtierenden König und dessen Nachkommen als höchstrangiges Mitglied des Königshauses, da er das Oberhaupt der am nächsten verwandten Nebenlinie war. Ihm fiel im Falle des Erlöschens der regierenden königlichen Familie der Thron zu: König wurden vier Erste Prinzen von Geblüt:


Die Ersten Prinzen von Geblüt waren:

Literatur

  • Philippe de Montjouvent, Éphéméride de la Maison de France de 1589 à 1848, éd. du Chaney, 1999

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