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Funktionsbeschreibung Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Als Polizeirat wird in Deutschland ein Polizeibeamter des Eingangsamtes im höheren Dienst bezeichnet.
Die nächstniedrigere Amtsbezeichnung ist „Erster Polizeihauptkommissar“ (BesGr A 13), die nächsthöhere „Polizeioberrat“ (BesGr A 14).
Polizeiräte werden in folgenden Bereichen eingesetzt:
Ein Polizeirat trägt Schulterklappen mit einem goldenen Stern, ein weißes oder blaues Hemd und eine Dienstmütze mit einer dicken goldfarbenen Kordel.
Die Besoldung erfolgt gemäß der Besoldungsgruppe A 13.
Niedrigere Amtsbezeichnung nicht vergeben |
Aktuelle Amtsbezeichnung Polizeirat |
Höhere Amtsbezeichnung Polizeioberrat |
Laufbahn: mittlerer Dienst – gehobener Dienst – höherer Dienst Alle Amtsbezeichnungen auf einen Blick: siehe Amtsbezeichnungen der deutschen Polizei. |
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