Als Plackerer (auch Plakerer oder Placker) bezeichnete man einen Adligen (beispielsweise einen Ritter), der Händler oder Städte ausraubte. Dies trat ab dem 12. Jahrhundert verstärkt auf. Im Gegensatz zum Fehder, der eine Warnung vor seinem Raubzug schickte (Fehdebrief) und damit den Raub legitimierte (bis zum „ewigen Landfrieden“ 1495), griff der Plackerer überraschend an und verübte damit ein Verbrechen, das als Plackerei bezeichnet wurde. Dies ist üblicherweise gemeint, wenn von Raubrittern gesprochen wird.
Siehe auch
Literatur
- Placker. In: Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 10, Heft 7/8 (bearbeitet von Heino Speer u. a.). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 2000, ISBN 3-7400-0988-8 (adw.uni-heidelberg.de).
- Ulrich Baron: Placker, Schnapphähne, Staudenhechte. In: Die Welt, 27. Juli 2002
Weblinks
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