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Mit der Berufsbezeichnung Pfarrsekretärinnen (seltener Pfarrsekretäre; andere Berufsbezeichnungen: Pfarramtssekretärinnen bzw. Pfarramtssekretäre, außerhalb der evangelischen Kirche manchmal auch: Pfarrhelfer, siehe unten) werden in den Kirchen Helfer und Helferinnen in Verwaltung und Organisation des Pfarrbüros bezeichnet. Sie erfüllen ihren Dienst nach kirchlichen Weisungen in den Gemeinden und Pfarreien. In vielen katholischen Bistümern sind sie in eigenen Berufsverbänden organisiert.
Die Pfarrsekretärin ist eine wesentliche Hilfe bei Verwaltungsaufgaben und entlastet hauptberufliche sowie ehrenamtliche kirchliche Mitarbeiter. Im Unterschied zu Sekretärinnen in nichtkirchlichen Einrichtungen übernehmen Pfarrsekretärinnen auch Aufgaben mit pastoraler Bedeutung. Sie
Der Pfarrsekretär darf in den evangelischen Landeskirchen nicht mit einem Pfarrhelfer verwechselt werden. Das sind Träger des geistlichen Amtes mit der Befugnis zur Predigt (also zum Predigen als Hilfsprediger[1]) und zum Teil auch zur Sakramentsverwaltung ohne eine volle akademische theologische Ausbildung.[2] Sie tragen regional unterschiedliche Amtsbezeichnungen wie Prediger, Pfarrverwalter, Pfarrvikar, Hilfsprediger oder Pfarrdiakon.
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