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österreichischer Sozialpsychologe Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Peter Robert Hofstätter (* 20. Oktober 1913 in Wien; † 13. Juni 1994 in Buxtehude) war ein österreichischer Sozialpsychologe.
Hofstätter studierte in Wien Physik und Psychologie und promovierte über die Frühentwicklung japanischer und koreanischer Kinder. Am 19. April 1940 beantragte er die Aufnahme in die NSDAP und wurde am 1. Juli aufgenommen (Mitgliedsnummer 8.450.352).[1] Von 1937 bis 1942 war er im Reichskriegsministerium unter Max Simoneit in der Wehrmachts-Psychologie in Wien tätig und vertrat dabei Teile der nationalsozialistischen Rassenlehre. Sein Schwerpunkt war allerdings nicht die vom NS-Regime bevorzugte deskriptiv-qualitative phänomenologische Charakterkunde, sondern die quantitativ-statistische Analyse psychologischer Testdaten insbesondere durch die Faktorenanalyse. Damit stand er im Gegensatz etwa zu Arnold Gehlen, gegen dessen Einfluss er sich 1941 habilitierte. Trotz seiner Mitgliedschaft in der NSDAP galt er als „politisch unzuverlässig“, erhielt keine Lehrberechtigung[2] und wechselte 1943 in das Reichsjustizministerium. Ungeachtet seiner Vergangenheit erhielt er 1945 einen Lehrauftrag an der Universität Graz, sein Versuch, sich als Opfer des NS-Regimes darzustellen, misslang aber.
Seine Hochschulkarriere begann, als er 1949 zu Forschungen an das Massachusetts Institute of Technology wechselte und dann bis 1956 als Dozent an der Katholischen Universität von Amerika lehrte. Hofstätter wurde in Nachfolge von Curt Bondy am 1. Oktober 1959[3] auf den Lehrstuhl für Psychologie I der Universität Hamburg berufen und dort 1979 emeritiert. In seinem Werk Differentielle Psychologie vertrat er die bereits wissenschaftlich überholte These von einer angeborenen niedrigen Intelligenz der Schwarzafrikaner (und von anderen dunkelhäutigen Personen), ohne die Kritik aus Richtung der Culture Fair Intelligence Testforschung zur Kenntnis zu nehmen.
1963 veröffentlichte Hofstätter in der Wochenzeitung Die Zeit einen Artikel mit dem Titel Bewältigte Vergangenheit?,[4] der einen Eklat auslöste. Darin stellte er den Sinn der Vergangenheitsbewältigung in Frage und plädierte für eine Generalamnestie für NS-Verbrechen. Arie Goral verurteilte Hofstätter wegen dieses Artikels. Rudolf Walter Leonhardt verteidigte Hofstätter.[5] Er kritisierte Goral, er habe einer „Hysterie Vorschub geleistet, die sich nicht mehr an Tatsachen orientiert“. Der Journalist Karl Marx, damals Herausgeber der Allgemeinen Wochenzeitung der Juden in Deutschland, kritisierte das Eintreten Leonhardts zu Gunsten Hofstätters als „fahrlässig“, weil Leonhardt nicht Zeuge der betreffenden Vorkommnisse gewesen sei, und berichtete über bezeugte Äußerungen Hofstätters wie: „Die Ausrottung der Juden war im juristischen Sinne kein Mord. Hitler und der nationalsozialistische Staat hatten den Juden quasi den Krieg erklärt, und so entsprach es allein dem, diesen Feind auszurotten. Die Tötungen wurden ausgeführt von Soldaten in Uniformen einer Nation, die sich im Kriegszustand befand.“[6] Bundeswehrgeneral von Kielmansegg bezeichnete Hofstätters Konzept als „unvereinbar mit dem soldatischen Ehrbegriff“.[7]
Nach Kritik durch weitere Autoren zog sich Hofstätter zunehmend auf seinen Lehrstuhl an der Universität Hamburg zurück und äußerte sich später nur noch selten zu politischen Themen. Er war langjähriger Kolumnist im Hamburger Abendblatt.
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