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Organ der öffentlichen Aufsicht
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Als Organ der öffentlichen Aufsicht wird in Österreich eine Person bezeichnet, die als staatlich bestelltes Organ mit der Aufsicht über die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Regelungen (Gesetze, Verordnungen udgl.) betraut ist. Dazu gehören
- Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Polizisten)
- Mautaufsichtsorgane
- Organe von kommunalen Ordnungsämtern und Ordnungswachen
- Straßenaufsichtsorgane
- Organe der Finanzverwaltung (Finanzpolizei, Operative Zollaufsicht)
- Forstschutzorgane
- Gewässerschutzorgane
- Eisenbahnaufsichtsorgane
- Aufsichtsorgane nach landesrechtlichen Vorschriften (z. B. Berg- und Naturwachtorgane)
- Aufsichtsorgane zur Überwachung der Parkgebührenordnung
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