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Der Obersächsische Reichskreis umfasste Territorien in Mittel- und Nordostdeutschland. Er bestand vom Anfang des 16. Jahrhunderts bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches im Jahre 1806. Er diente zur Koordination gemeinsamer Angelegenheiten der beteiligten Reichsstände und hatte zum Beispiel Kompetenzen im Münzwesen. Er hatte die Abführung der Reichshilfen zu besorgen und die Stellung von Truppen für den Kaiser gemäß den Beschlüssen des Reichstages zu organisieren.
Der Obersächsische Reichskreis entstand 1512 als einer von zehn Reichskreisen des Heiligen Römischen Reiches im Zuge der Reformen Kaisers Maximilian I. (1459–1519). Wesentliche Aufgabe des Kreises waren in seinem Bereich die Wahrung des Landfriedens, die Erhebung der Reichssteuern und die Aufstellung der Reichsarmee.
Kreisausschreibender Fürst des obersächsischen Reichskreises war der Kurfürst von Sachsen. Das heißt, er hatte die Tagungen der Mitglieder oder ihrer Gesandten zu organisieren, die über die Regelung von Angelegenheiten gemeinsamen Interesses berieten. Veranstaltungsort der Kreistage war in der Regel Leipzig, aber auch Frankfurt (Oder) und Jüterbog. Nach dem Westfälischen Frieden verschoben sich die Gewichte immer stärker zugunsten der großen obersächsischen Stände Kursachsen und Kurbrandenburg. Aufgrund einer ausgeprägten Rivalität zwischen Sachsen und Brandenburg wurde das innere Gefüge des Kreises nachhaltig gestört, so dass – 120 Jahre vor dem offiziellen Ende des Heiligen Römischen Reiches und der Reichskreise – bereits 1683 der letzte obersächsische Kreistag stattfand.
Der obersächsische Reichskreis umfasste neben den meisten wettinischen Territorien auch die anhaltischen Fürstentümer, das Kurfürstentum Brandenburg, die pommerschen Herzogtümer sowie die Gebiete der Grafen Reuss, Schönburg und Schwarzburg und umschrieb damit ein Gebiet, welches heute größtenteils in den ostdeutschen Bundesländer und in den polnischen Woiwodschaften Westpommern und Lebus liegt.
Auf dem Gebiet der heutigen Bundesländer Sachsen-Anhalt und Thüringen gehörten jedoch das Erzstift Magdeburg (mit Halle/Saale), das Hochstift (spätere Fürstentum) Halberstadt sowie die Reichsstädte Nordhausen und Mühlhausen zum niedersächsischen Reichskreis und die Herrschaftsgebiete der zwei letzten Linien der Grafen von Henneberg, also große Teile des heutigen Südthüringen zum fränkischen Reichskreis. Außerdem gehörten die Stadt Erfurt mit ihrem Gebiet und das Eichsfeld zum Erzstift Mainz – und damit zum kurrheinischen Kreis. Die kursächsischen Markgraftümer Nieder- und Oberlausitz gehörten als frühere Länder der Böhmischen Krone zu keinem Reichskreis.
Im Einzelnen gehörten folgende Territorien zum obersächsische Reichskreis, von denen einzelne nur zeitweise bestanden.
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