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Vergnügungsbetrieb, der bis spät in die Nacht oder bis zum frühen Morgen geöffnet ist Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ein Nachtclub, auch Nachtklub, Nachtbar oder Nachtlokal, englisch Nightclub, ist in der Regel eine Vergnügungsstätte, die bis spät in die Nacht oder bis zum frühen Morgen geöffnet ist.
Zu den Nachtclubs gehören Bars und Lokale, die klassische Unterhaltung wie Musik und Tanz bieten. Wird bei Tanzveranstaltungen die Tanzmusik nicht von Bands aufgeführt, sondern durch DJs gemischt, spricht man von Diskothek. Nachtclubs und Diskotheken firmieren häufig nach englischsprachigem Vorbild unter der Kurzform „Club“ oder „Klub“. Teilweise finden in Nachtclubs auch Theater-, Kleinkunst- oder Comedy-Vorführungen statt, ähnlich wie bei Revuetheatern. Die Unterhaltungsangebote können aber auch erotischen oder sexuellen Inhalts sein, wie bei Stripclubs und Bordellen. Die Übergänge sind oft fließend.
Ein gastronomisches Angebot mit Getränken und teilweise auch Speisen ist bei allen Arten vorhanden. Dabei werden neben den üblichen oft „exklusive“, meist hochpreisige Getränke offeriert, wie zum Beispiel Sekt oder Champagner sowie meistens auch vielfältige Spirituosen-Arten. Oft sorgen Animierdamen und teils auch Barkeeperinnen (Bardamen) für einen hohen Getränkeumsatz bei den meist männlichen Gästen.
Bei Nachtclubs mit Erotik- oder Sex-Angebot gehören dazu eine gezielte Unterhaltung und Animation, wie beispielsweise Gogo-Dance, Tabledance und Liveshows mit Striptease. Teilweise werden auch Whirlpool und Sauna angeboten, sowie darüber hinaus erotische Massagen bis hin zu sexuellen Dienstleistungen im Bereich der Prostitution. Manche Nachtclubs bieten dabei auch einen Escort Service sowie Haus- und Hotelbesuche an.
Nachtclubs sind generell für alle Geschlechter zugänglich, wobei in Clubs mit Erotik-Angebot wie Tabledance oder Striptease je nach Darbietern überwiegend männliche Gäste anzutreffen sind. Etablissements mit sexuellem Angebot wie Bordellbetriebe werden nahezu ausschließlich von Männern aufgesucht. Darüber hinaus existieren auch spezielle Nachtclubs für Schwule und Lesben.
Mit Nachtclubs werden oft Vorstellungen von einem besonderen Ambiente und einer bestimmten Atmosphäre verbunden („Dämmerlicht, obskure Dekoration, Musik, die den Boden vibrieren lässt, und teure Drinks“),[1] und sie sind oft prägend für das Nachtleben vor allem von Großstädten, wo sie teils auch für „Verruchtheit“[2] stehen.
Nachtclubs unterliegen in Deutschland dem allgemeinen Gaststättenrecht. Die Betriebsstätte sowie der laufende Betrieb, die Betriebsleitung und die dort Beschäftigten müssen unter anderem dem Bundes-Gaststättengesetz (GastG[3]) bzw. soweit vorhanden, dem jeweiligen Landes-Gaststättengesetz, und den Nebenbestimmungen, wie sonstigen gewerbe- und verwaltungsrechtlichen Vorschriften für Gaststätten genügen. Außer der üblichen Gaststättenkonzession für das Führen einer Gaststätte und den Ausschank von Alkohol benötigen Nachtclubs bzw. deren Betreiber in der Regel eine „Nachtlokal-Konzession“ für die Betriebsöffnung während der Nachtzeit bzw. als Ausnahmeregelung von etwaigen Sperrstunden-Regelungen zur Sicherung der allgemeinen Nachtruhe. Bei Nachtclubs mit Verzehrangebot müssen die Zubereitung der Speisen und die Lagerung der Lebensmittel den dafür maßgebenden lebensmittel-, verwaltungs- und gewerberechtlichen Vorschriften genügen.
Nachtclubs mit Bordellbetrieb unterliegen dem Prostitutionsgesetz[4] und dem Prostituiertenschutzgesetz. In Sperrbezirken sind sie verboten.
Im Sinne des Jugendschutzes werden Nachtclubs sowie auch Nachtbars und vergleichbare Vergnügungsbetriebe als jugendgefährdende Orte angesehen. Der Gesetzgeber hat dies unter anderem im Jugendschutzgesetz (JuSchG[5]) berücksichtigt. Gemäß § 4 Abs. 3 JuSchG darf Kindern und Jugendlichen der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben nicht gestattet werden.
Die tatsächliche Umsetzung der genannten Vorschriften kann von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein.
„Stadtleben ist Nachtleben“, insbesondere von Großstädten, hieß es bereits 1905 bei dem deutschen Sexualforscher Iwan Bloch,[6] und der deutsche Kulturwissenschaftler Joachim Schlör beschrieb in seiner kultur- und sozialgeschichtlichen Studie Nachts in der großen Stadt[7] die „nächtliche Straße als Ort lockender Faszination“. In seiner weiteren Studie Wenn es Nacht wird[8] sammelte Schlör literarische Texte als Beispiele für Empfindungen und Impressionen in der Großstadt bei Nacht.
Der Kölner Rundfunkredakteur und Autor Michael Kohtes unternahm in seiner Publikation Nachtleben. Topografie des Lasters[9] eine sozialpsychologische Expedition durch Kneipen, Nachtlokale sowie Nachtclubs und beschrieb nächtliche Ausschweifungen als Auflehnung des „sattsam sozialisierten Menschen“ gegen die „täglichen Anforderungen des Daseins und des Denkens“, als Sehnsucht nach dem „Asyl in der Menge“ (Walter Benjamin). Kohtes wirbt dabei, so der Rezensent Hans-Joachim Ballschmieter, auch „um Verständnis für den exzessiven Lebensstil vieler Außenseiter und interpretiert diesen als Absage auch gegen jede Form bürgerlicher Heuchelei“.
In diesem Kontext sind Nachtclubs ein beliebter Schauplatz für Szenarien und Handlungen in Kunst und Kultur, insbesondere in Romanen, Kriminalromanen und erotischer Literatur, beim Film sowie in Musik- und Theater-Stücken, wie folgende Beispiele zeigen:
Beispiele für bekannte Nachtclubs und Diskotheken sind:
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