Ein Kraftfahrzeug (Abkürzung: Kfz,[1] Kfz. oder KFZ,[2] selten auch fälschlicherweise KfZ), in der Schweiz und in Liechtenstein Motorfahrzeug (Mfz),[3] ist ein „durch einen Motor angetriebenes, nicht an Schienen gebundenes Fahrzeug“,[4] das „auf dem Erdboden bewegt wird“,[5] also ein Automobil (D/A: Kraftwagen, CH: Motorwagen), Motorrad (D: Krafträder) oder eine Zugmaschine.[6] Den Verkehr aller Kraftfahrzeuge nennt man auch Kraftverkehr[7] beziehungsweise in der Schweiz Motorfahrzeugverkehr.[8]

Definition

Deutschland

Im deutschen Straßenverkehrsrecht existiert folgende Legaldefinition:

„Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.“

§ 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz

In § 2 Nr. 1 der deutschen Fahrzeug-Zulassungsverordnung werden Kraftfahrzeuge definiert als „nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden.“ Eine Ausnahme bilden dort allerdings die Fahrräder mit Hilfsantrieb (§ 63a Abs. 2 StVZO) sowie Fahrzeuge, die nicht schneller als 6 km/h fahren können (§ 16 Abs. 2 StVZO).

Schweiz

In der Schweiz ist definiert:

„Motorfahrzeug im Sinne dieses Gesetzes ist jedes Fahrzeug mit eigenem Antrieb, durch den es auf dem Erdboden unabhängig von Schienen fortbewegt wird.“

Österreich

In Österreich gilt nach Kraftfahrgesetz (§ 2 (1) Z 1 KFG):

(1) Im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt als

1. Kraftfahrzeug ein zur Verwendung auf Straßen bestimmtes oder auf Straßen verwendetes Fahrzeug, das durch technisch freigemachte Energie angetrieben wird und nicht an Gleise gebunden ist, auch wenn seine Antriebsenergie Oberleitungen entnommen wird;

International

Das internationale Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen[9] definiert:

m) „Kraftfahrzeuge“*) ist jedes auf der Straße mit eigener Kraft verkehrende Fahrzeug mit Antriebsmotor mit Ausnahme der Motorfahrräder im Hoheitsgebiet der Vertragsparteien, die sie nicht den Krafträdern gleichgestellt haben, und mit Ausnahme der Schienenfahrzeuge;
n) „Kraftfahrzeuge“*) im Sinne dieses Buchstabens sind nur die Kraftfahrzeuge, die üblicherweise auf der Straße zur Beförderung von Personen oder Gütern oder zum Ziehen von Fahrzeugen, die für die Personen- oder Güterbeförderung benutzt werden, dienen. Dieser Begriff schließt die Oberleitungsomnibusse – das heißt die mit einer elektrischen Leitung verbundenen und nicht auf Schienen fahrenden Fahrzeuge – ein. Er umfasst nicht Fahrzeuge, die auf der Straße nur gelegentlich zur Beförderung von Personen oder Gütern oder zum Ziehen von Fahrzeugen, die der Personen- oder Güterbeförderung dienen, benutzt werden, wie landwirtschaftliche Zugmaschinen;
*) Der Begriff „Kraftfahrzeug“ wird in zwei verschiedenen Bedeutungen gebraucht. Wird er ohne Zusatz gebraucht, so hat er die ihm unter Buchstabe m zugeordnete Bedeutung. Wird er mit dem Zusatz „(Artikel 1 Buchstabe n)“ gebraucht, so hat er die ihm unter Buchstabe n zugeordnete Bedeutung.

Art. 1 Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen

Sonstiges

In anderen Ländern gilt meist eine analoge Definition.

Kraftfahrzeuge gelten als Straßenfahrzeuge, da die Spurführung in der Regel durch Reibung auf ebener oder unebener Fläche erreicht wird. Schienenfahrzeuge gehören trotz des motorischen Antriebs nicht zu den Kraftfahrzeugen. Entsprechende Definitionen finden sich in den verkehrsrechtlichen Gesetzen, so im deutschen Straßenverkehrsgesetz (§ 1 Abs. 2 StVG), im österreichischen Kraftfahrgesetz (§ 2 (1) Z 1 KFG) und im Schweizer Strassenverkehrsgesetz (Art. 7 SVG).

Geschichte

Fahrzeug- und Aufbauarten (Deutschland)

Zur einheitlichen Erfassung von Fahrzeugdaten trat am 1. Oktober 2005 das Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern des Kraftfahrt-Bundesamtes in Kraft. Aufgeführt werden unter anderem EG-Fahrzeugklassen, Emissionsklassen, Fahrzeug- und Aufbauarten (national) sowie Kraftstoffarten bzw. Energiequellen.[10] Zu den Kraftfahrzeugen zählen demnach (in Klammern die entsprechenden Abkürzungen):

Internationale Klassifizierung (EG-Fahrzeugklassen)

In der Europäischen Union sind Kraftfahrzeuge nach Artikel 4 der Verordnung (EU) 2018/858 in die Klassen M, N und O und T eingeteilt. Außerdem sind zusätzliche zweirädrige, dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge nach Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 in die Klasse L eingeteilt.

  • L
    • L1 Einspurige Kleinkrafträder
    • L2 Mehrspurige Kleinkrafträder
    • L3 Motorräder
    • L4 Motorräder mit Beiwagen
    • L5 Motordreiräder
    • L6 4-rädriges Leichtkraftfahrzeug
    • L7 4-rädriges Kraftfahrzeug (max. Nutzleistung 15 kW, Leermasse bis 400 kg, bis 550 kg für Güterbeförderung (jeweils ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen))
  • M Kraftfahrzeuge für Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern
    • M1 Fahrzeuge mit maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz)
    • M2 Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen unter 5 Tonnen
    • M3 Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen über 5 Tonnen
  • N Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern
    • N1 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t.
    • N2 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 12 t.
    • N3 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12 t.
  • O Anhänger einschließlich Sattelanhänger
    • O1 Anhänger bis 750 kg (leichte Anhänger)
    • O2 Anhänger bis 3,5 t
    • O3 Anhänger bis 10 t
    • O4 Anhänger über 10 t

Technik

Das Kraftfahrzeug besteht aus einer Vielzahl von Teilen, die in Aggregaten und selbstständigen Baugruppen zusammengefasst sind. Das mittelbare und unmittelbare Zusammenspiel aller Teile gewährleistet die ordnungsgemäße Funktion des Automobils. Zu den Hauptbaugruppen zählen:

  • Motor
  • Kraftübertragung
  • Fahrwerk
  • Karosserie oder auch Aufbau genannt
  • Fahrzeugelektrik/-elektronik

Motor

Motoren sind Maschinen, die durch Energieumwandlung mechanische Antriebskraft erzeugen. Im Automobilbau werden momentan vorrangig Verbrennungsmotoren eingesetzt.

Die Unterteilung der Verbrennungsmotoren erfolgt nach mehreren Gesichtspunkten:

  • nach dem Wirkprinzip
    • Zweitakt (ältere Pkw und Motorräder)
    • Viertakt (aktuelle Pkw, Lkw und viele Motorräder)

Nachdem benzin- und dieselbetriebene Fahrzeuge lange Zeit die Automobiltechnik beherrschten, lassen gestiegenes Umweltbewusstsein und die Verteuerung sowie absehbare Verringerung der Verfügbarkeit von mineralölbasierten Kraftstoffen auch alternative Kraftstoffe sowie alternative Antriebskonzepte wieder in das Blickfeld von Automobilentwicklern und -produzenten rücken.

Alternative Kraftstoffe können sein:

Alternative Antriebstechniken werden teils durch eine Elektrifizierung des Antriebsstrangs realisiert oder ergänzt:

Kraftübertragung

Die Kraftübertragung beinhaltet alle Baugruppen, die im Antriebsstrang zwischen dem Motor und den Antriebsrädern angeordnet sind. Hauptaufgaben der Kraftübertragung sind die Weiterleitung, Verteilung und Regelung/Wandlung des Drehmoments und der Drehzahl.

Zur Kraftübertragung gehört:

Fahrwerk

Als Fahrwerk versteht man die Teile des Fahrzeuges, die der Kraftübertragung vom Fahrzeugaufbau zur Straße dienen und die das Fahrverhalten eines Fahrzeuges bestimmen bzw. beeinflussen.

Die allermeisten Fahrzeuge werden mittels Rädern fortbewegt. Für Fahrzeuge, die auch im schweren Gelände bewegt werden sollen, wie bestimmte Bagger oder Kampfpanzer werden Kettenantriebe eingesetzt. Daneben gibt es exotische Fahrwerke wie den Schneckenantrieb des russischen ZIL-2906[12] oder Fahrzeuge mit mechanischen Beinen wie den Mondospider[13] oder die plumpe Walking Machine.[14]

Zum Fahrwerk zählen:

Das Fahrwerk dient in seiner Gesamtheit dazu, das Kraftfahrzeug fahrbar zu machen. Neben der Möglichkeit die Fahrtrichtung zu ändern, muss das Fahrwerk auch auf unebenen Strecken den stetigen Kontakt zur Fahrbahn halten, um so Kräfte zu übertragen.

Zurzeit wird in Pkw meist und bei Bussen häufig eine Einzelradaufhängung verwendet. Bei Geländewagen und Lkw kommen nach wie vor auch Starrachsen zur Anwendung. Dort kommt vereinzelt auch noch die Blattfeder als Federelement zum Einsatz, während sonst Drehstab- und Schraubenfedern dominieren. Insbesondere bei Bussen und bei den Lkw wird jedoch vermehrt auch die Luftfederung angewendet, die eine einfache Anpassung an die Beladung ermöglicht. Beim Pkw ist die Luftfederung aus Kostengründen bislang der Oberklasse vorbehalten. Das Konzept der modernen Luftfederung wurde bereits Anfang der 1950er Jahre von Citroën als Hydropneumatik erfunden.

Karosserie

Als Karosserie bezeichnet man den Aufbau und die Verkleidung des Kraftfahrzeugs.

Man unterscheidet drei verschiedene Bauformen:

  • mittragende Bauweise
  • Rahmenbauweise
  • selbsttragende Bauweise

Bei der Rahmenbauweise bilden Karosserie und Rahmen eine eigene Einheit und werden elastisch miteinander verbunden. Diese Bauweise wird vorrangig im Lkw-Bau eingesetzt. Bei der „selbsttragenden“ Bauweise übernimmt eine versteifte Bodengruppe die Funktion des Rahmens. Der gesamte Aufbau bildet eine Einheit. Diese Bauweise wird vorrangig im Pkw-Bau eingesetzt. Bei der „mittragenden“ Bauweise ist der Rahmen mit der Karosserie über Schweiß- oder Schraubverbindungen fest verbunden.

Fahrzeugelektrik/-elektronik

Zur elektrischen Anlage des Kraftfahrzeugs gehören alle spannungsführenden Bauteile. Das sind:

Umweltschutz, Landschaftsschutz

Die Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr sind der Hauptgrund für Straßenbau mit allen ihren Folgen (Flächenversiegelung, Abholzung usw.). Da es sich in der überwiegenden Mehrzahl um Fahrzeuge handelt, die mit Verbrennungsmotoren (genauer: mit der durch Verbrennungsmotoren erzeugten Kraft) angetrieben werden, ist das Kfz einer der Verursacher von Luftverschmutzung. Unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes lassen sich Energiesparautos von den üblichen Kraftfahrzeugen unterscheiden, siehe 3-Liter-Auto. Dies ist besonders wichtig im Hinblick auf den Ausstoß von Kohlendioxid, das den Treibhauseffekt erzeugt.

Bestand an Personenkraftwagen nach Kraftstoffarten

Deutschland

Weitere Informationen Jahr (zum 1. Jan.), Kraftstoffart ...
Jahr

(zum 1. Jan.)

Kraftstoffart Gesamt Pkw
Benzin Diesel Flüssiggas (LPG) (einschl. bivalent) Erdgas (CNG) (einschl. bivalent) Elektro Hybrid darunter Plug-in Sonstige
2005[15] 36.264.661 9.071.611 13.051 21.571 2.038 2.150 444 Anm3 45.375.526
2006[16] 35.918.697 10.091.290 40.585 30.554 1.931 5.971 1.275 Anm3 46.090.303
2007[16] 35.594.333 10.819.760 98.370 42.759 1.790 11.275 1.370 Anm3 46.569.657
2008[17] 30.905.204 10.045.903 162.041 50.614 1.436 17.307 1.089 Anm3 41.183.594
2009[17] 30.639.015 10.290.288 306.402 60.744 1.452 22.330 940 Anm3 41.321.171
2010[17] 30.449.617 10.817.769 369.430 68.515 1.588 28.862 1.846 Anm3 41.737.627
2011[17] 30.487.578 11.266.644 418.659 71.519 2.307 37.256 17.600 Anm3 42.301.563
2012[17] 30.452.019 11.891.375 456.252 74.853 4.541 47.642 965 Anm3 42.927.647
2013[17] 30.206.472 12.578.950 494.777 76.284 7.114 64.995 2.532 Anm3 43.431.124
2014[17] 29.956.296 13.215.190 500.867 79.065 12.156 85.575 2.081 Anm3 43.851.230
2015[17] 29.837.614 13.861.404 494.148 81.423 18.948 107.754 1.833 Anm3 44.403.124
2016[17] 29.825.223 14.532.426 475.711 80.300 25.502 130.365 1.682 Anm3 45.071.209
2017[17] 29.978.635 15.089.392 448.025 77.187 34.022 165.405 20.975[18] 10.894 Anm3 45.803.560
2018[19] 30.451.268 15.225.296 421.283 75.459 53.861 236.710 44.419[18] 10.717 Anm3 46.474.594
2019[20] 31.031.021 15.153.364 395.592 80.776 83.175 341.411 66.997 10445 Anm3 47.095.784
2020[21] 31.464.680 15.111.382 371.472 82.198 136.617 539.383 102.175 10245 Anm3 47.715.977
2021[22] 31.435.340 15.060.124 346.765 83.067 309.083 1.004.089 279.861 808[23] Anm2 48.248.584
2022[23] 31 Mio. 14,9 Mio. 618.460 1.669.051 565.956 1.211 Anm2 48.540.878
2023[24] 30.556.538 14.437.489 326.853 80.630 1.013.009 2.337.897 864.712 48.763.036
2024[25] 30.235.032 14.142.184 1.408.681 2.911.262 921.886 10.382 49.098.685
Schließen

Ab 1. Januar 2008 nur noch angemeldete Fahrzeuge ohne vorübergehende Stilllegungen/Außerbetriebsetzungen.

Ab 1. Januar 2017 wird zusätzlich noch die Anzahl der „Hybrid Plug-in“ angegeben.

Anm2 
Nur Wasserstoff (Brennstoffzelle)
Anm3 
Errechnete Zahlen (Summe aller Pkw abzüglich der Summe aller vom KBA genannten Kraftstoffarten)

Österreich

Weitere Informationen Jahr (zum 31.12), Kraftstoffart ...
Jahr

(zum 31.12)

Kraftstoffart Gesamt Pkw
Benzin

(inkl. Benzin/Ethanol E85, "Flex-Fuel")

darunter Flex-Fuel Diesel Elektro Flüssiggas

(inklusive bivalent)

Erdgas

(inklusive bivalent)

Hybrid

(Benzin/Elektro, Diesel/Elektro)

Wasserstoff (Brennstoffzelle)
2003[26] 2.168.945 1.885.228 135 4.054.308
2004[27] 2.087.180 2.021.743 128 78 4.109.129
2005[27] 2.127.533 2.127.533 127 131 4.156.743
2006[28] 1.983.337 2.220.804 127 707 Anm1 4.204.969
2007[28] 1.960.380 2.283.302 131 1.770 Anm1 4.245.583
2008[29] 1.957.751 2.323.016 146 33 1.381 2.592 4.284.919
2009[30] 1.972.352 2.381.906 223 57 1.847 3.559 4.359.944
2010[31] 1.988.079 2.445.506 353 88 2.209 4.792 4.441.027
2011[32] 1.997.066 2.506.511 989 125 2.670 6.060 4.513.421
2012[33] 2.001.295 6.456 2.570.124 1.389 185 3.109 8.100 0 4.584.202
2013[33] 2.003.699 6.397 2.621.133 2.070 251 3.651 10.504 0 4.641.308
2014[34] 2.011.104 6.380 2.663.063 3.386 280 4.262 12.823 3 4.694.921
2015[34] 2.019.139 6.254 2.702.922 5.032 312 4.775 15.862 6 4.748.048
2016[35] 2.038.019 6.165 2.749.046 9.073 342 5.031 20.033 13 4.821.557
2017[35] 2.080.434 5.992 2.770.470 14.618 337 5.206 27.494 19 4.898.578
2018[36] 2.139.239 5.769 2.776.332 20.831 335 5.542 36.549 24 4.978.852
2019[36] 2.179.235 5.464 2.772.854 29.523 332 5.746 51.817 41 5.039.548
2020[37] 2.195.578 5.190 2.762.273 44.507 332 5.731 83.361 45 5.091.827
2021[37] 2.197.006 4.878 2.717.475 76.539 332 5.455 136.974 55 5.133.836
Schließen
Anm1 
Sonstiger Antrieb

Schweiz

Weitere Informationen Kraftstoffart, Benzin ...
Kraftstoffart Benzin Diesel Elektro Übrige Treibstoffe Gesamt Pkw
1990[38] 2.905.762 79.129 409 97 2.985.397
1991[38] 2.975.154 81.883 671 90 3.057.798
1992[38] 3.006.666 83.640 771 151 3.091.228
1993[38] 3.022.762 85.703 774 284 3.109.523
1994[38] 3.073.062 90.747 775 458 3.165.042
1995[38] 3.132.238 95.585 770 583 3.229.176
1996[38] 3.166.299 100.412 759 623 3.268.093
1997[38] 3.216.484 105.718 753 500 3.323.455
1998[38] 3.269.402 112.736 746 423 3.383.307
1999[38] 3.342.265 123.969 724 353 3.467.311
2000[38] 3.402.309 141.863 754 321 3.545.247
2001[38] 3.456.468 172.097 690 458 3.629.713
2002[38] 3.486.757 213.184 676 334 3.700.951
2003[38] 3.490.699 261.987 651 553 3.753.890
2004[38] 3.489.925 319.905 625 896 3.811.351
2005[38] 3.475.004 381.189 592 4.657 3.861.442
2006[38] 3.442.302 450.992 562 6.158 3.900.014
2007[38] 3.418.081 524.614 528 12.564 3.955.787
2008[38] 3.370.326 596.480 517 22.488 3.989.811
2009[38] 3.320.810 666.089 512 22.191 4.009.602
2016[39] 3.149.902 1.291.500 10.724 57.439[A 1] 4.524.029
2017[39] 3.127.023 1.346.938 14.539 67.661[A 1] 4.570.823
Schließen
  1. Hybrid-Fahrzeuge (benzin-elektrisch, diesel-elektrisch)

Fahrerlaubnis

Die Nutzung eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichem Grund setzt in fast allen Ländern der Welt den Besitz einer Fahrerlaubnis voraus, die mit Auflagen und Beschränkungen versehen werden kann. Ein Führerschein dokumentiert diese Erlaubnis.

Besteuerung

Im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen werden einige Steuern erhoben. Neben dem Zweck der Geldbeschaffung setzen Staaten dieses Instrument auch zur Verminderung der durch Kraftfahrzeuge verursachten Umweltschäden ein. Neben der verbrauchsabhängigen Mineralölsteuer gibt es die zeitbezogene Kraftfahrzeugsteuer und (seltener, z. B. in Dänemark) eine Zulassungssteuer. In Österreich gibt es auch die Normverbrauchsabgabe (NoVA), die bei der erstmaligen Zulassung eines Fahrzeugs im Land zu entrichten ist.

Im Oktober 2021 unterbreitete das deutsche Umweltbundesamt den Vorschlag, Steuerprivilegien für Dieselkraftstoff (das „Dieselprivileg“) abzuschaffen und Steuerbegünstigungen für privat genutzte Dienstwagen sowie die Entfernungspauschale für Pendler abzubauen. Neben dem Ende oder Abbau dieser Steuerermäßigungen für den Autoverkehr forderte das Umweltbundesamt auch die Steuerermäßigung für Agrardiesel, die Steuervergünstigungen für Kerosin und die Mehrwertsteuerbefreiung für internationale Flüge einzusparen. Die zusätzlich eingenommenen Geldmittel sollten für klimafreundliche oder soziale Ziele eingesetzt werden.[40]

Forschungseinrichtungen zum Thema Kraftfahrzeug

Problemfälle

Die meisten elektrisch angetriebenen Freizeit-Spaßgeräte, wie z. B. E-Boards, werden rechtlich als Kraftfahrzeuge eingeordnet. Im öffentlichen Raum dürfen sie daher nicht auf dem Gehweg oder dem Fahrradweg benützt werden, sondern müssen auf die Straße. Dort benötigen sie dann eine amtliche Zulassung, ansonsten ist ihr Gebrauch „Fahren ohne Zulassung“, was mit einer Geldbuße und Punkten in Flensburg geahndet werden kann. Bei minderjährigem „Fahrer“ kommt i. A. noch „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ hinzu.

Ausnahmen sind Pedelec (Elektrofahrrad) und Segway.

Siehe auch

Portal: Auto und Motorrad – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Auto und Motorrad
Portal: Technik/Themenliste Fahrzeugtechnik – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Technik/Themenliste Fahrzeugtechnik
Commons: Kraftfahrzeuge – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Kraftfahrzeug – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

Wikiwand in your browser!

Seamless Wikipedia browsing. On steroids.

Every time you click a link to Wikipedia, Wiktionary or Wikiquote in your browser's search results, it will show the modern Wikiwand interface.

Wikiwand extension is a five stars, simple, with minimum permission required to keep your browsing private, safe and transparent.