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deutscher Verwaltungs- und Fiskaljurist Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Maximilian Freiherr von Oberländer (* 6. April 1834 in Saalfeld; † 30. Juni 1898 in Meiningen) war ein deutscher Verwaltungs- und Fiskaljurist.
Maximilian von Oberländer war Sohn des Geheimen Finanz- und Staatsrats und Direktors der Mitteldeutsche Creditbank in Sachsen-Meiningen Friedrich Eduard Freiherr von Oberländer (1807–1879), der 1865 durch Herzog Bernhard II. von Sachsen-Meiningen nobilitiert wurde. Er besuchte das Gymnasium Bernhardinum[1] in Meiningen und studierte ab 1852 Rechtswissenschaften an den Universitäten Göttingen und Leipzig. In Göttingen wurde er 1853 Mitglied des Corps Hannovera.[2] Nach dem Ende der Juristenausbildung mit Promotion zum Dr. jur. wurde er 1860 Staatsanwalt, 1863 dann Regierungsrat in Meiningen. 1872 wirkte er am Aufbau der deutschen Verwaltung im Reichsland Elsaß-Lothringen mit. Er war 1872–1873 zunächst Kreisdirektor[3] des aus dem Arrondissement Molsheim entstandenen neuen Kreises Molsheim.[4] Oberländer wurde dann Direktor der Behörde für die indirekten Steuern im Elsass.
Er war seit 1860 verheiratet mit Eugenie geb. Albrecht (* 1838), der Tochter des Appellationsgerichtsrats Friedrich L. Albrecht in Hildburghausen.[5] Die Ehe blieb kinderlos.
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