Die Mahalla (arabisch محلة, DMG Maḥalla ‚Absteigeort, Lagerplatz, Stadtviertel‘, bosnisch Mahala, bulgarisch Махала Machala, türkisch Mahalle, in Indien Mohalla, albanisch mëhalla oder mu(h)alla) ist in den islamischen Ländern Nordafrikas, des Vorderen Orients, Zentralasiens und Südasiens ein Stadtviertel mit institutionalisierter Selbstverwaltung. Es handelt sich um eine offizielle Verwaltungseinheit. In Südosteuropa kommt die Mahalla auch in den Nachfolgestaaten des Osmanischen Reiches vor. Von dem Wort ist auch der Name des ägyptischen Ortes al-Mahalla al-Kubra („das große Stadtviertel“) abgeleitet.

Osmanisches Reich

Im Osmanischen Reich war die Mahalle (Plural: mahalleler) die kleinste Verwaltungseinheit. Die Mahalle spielt in der Regel eine wichtige Rolle in der Identitätsbildung mit der örtlichen Moschee bzw. Kirche und dem lokalen Café als den wichtigsten sozialen Einrichtungen. Die Mahalleler bildeten sich nach ethnischen, religiösen und familiären Merkmalen[1] und verfügten meistens über einen zentralen Platz meydan und einen Marktplatz çarşı.

Das Amt des Muhtar (türkisch Muhtarlık) wurde entwickelt, um in Dorfgemeinden oder in einer Mahalle einige staatliche Aufgaben zu übernehmen. Der Muhtar wird alle fünf Jahre von der Gemeinde gewählt. Er übernimmt in seinem Amtsbereich Aufgaben der öffentlichen Verwaltung. Ihm zur Seite steht ein sogenannter Ältestenrat (türkisch Ihtiyar meclisi), dem gewählte Mitglieder sowie – in den Dorfgemeinden – der Dorfschullehrer und der örtliche Imam als „natürliche Mitglieder“ angehören.

Usbekistan

Die Struktur der Mahalla (usbekischer Plural: mahallalar) besteht seit dem (europäischen) Mittelalter, im Artikel 105 der usbekischen Verfassung ist verbrieft, dass die Mahalla sämtliche in ihre Zuständigkeit fallenden Fragen selbständig behandeln kann. Ferner dürfen die Mahallalar eigene Kandidaten für das usbekische Parlament vorschlagen, ein Recht, welches allerdings eher auf dem Papier existiert. In jeder Mahalla wird für jeweils zweieinhalb Jahre ein Sprecher (Oqsoqol, „Weißbart“) gewählt, der in der Regel gleichzeitig Richter und Mullah der Mahalla ist.

Die Mahalla regelt alle lokalen Angelegenheiten, häufig wird die Hashar genannte Nachbarschaftshilfe praktiziert. Diese Tradition fand im sowjetischen Subbotnik eine verwandte Ausdrucksform, heißt heute wieder Hashar und ist ein wichtiges Konzept innerhalb der Mahalla. Mittels Hashar werden beispielsweise Stadtviertelmoscheen renoviert oder Straßen instand gesetzt.

Literatur

  • Saidbek Goziev: Mahalla: traditional institution in Tajikistan and civil society in the West. Lang, Frankfurt am Main [u. a.], 2015.
  • Kalifa Chater: Insurrection et répression dans la Tunisie du XIXe siècle: la méhalla de Zarrouk au Sahel (1864). Tunis 1978.
  • Qazi Azizul Mowla: Settlement texture: Study of a Mahalla in Dhaka. In: Journal of Urban Design, 1997, 2 S. 259–275.
  • Charles Pellat: Maḥalla. In: The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Band V. S. 1220b–1221a.
  • Eric Sievers: Uzbekistan's Mahalla: From Soviet to Absolutist Residential Community Associations. In: The Journal of International and Comparative Law at Chicago-Kent, 2002, 2, S. 91–158; studentorgs.kentlaw.iit.edu (PDF; 0,4 MB)
  • Jan Balster: Haben die Machallas eine Zukunft in der Einparteien-Diktatur Karimows? In: Eurasisches Magazin, 07-2005; abgerufen am 27. Januar 2007.

Einzelnachweise

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