Wikimedia-Liste Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Ehrenbürgerrecht ist die höchste Würdigung der Hansestadt Rostock. Seit 1816 sind 23 Personen damit geehrt worden, fünf davon nach 1990. Jedem Bürger, der längere Zeit in Rostock gelebt hat und bleibende Verdienste um die Stadt erworben hat, kann das Ehrenbürgerrecht verliehen werden. Die zu ehrenden Personen können von jedem Bürger dem Präsidenten der Rostocker Bürgerschaft vorgeschlagen werden. Die Bürgerschaft entscheidet dann öffentlich darüber. Der Name des Ehrenbürgers wird anschließend in das Ehrenbuch der Hansestadt eingetragen. Wegen ungebührlichen Verhaltens kann das Ehrenbürgerrecht auch jederzeit wieder aberkannt werden.[1] So waren Adolf Hitler, Friedrich Hildebrandt, Hermann Schuldt, Johannes Warnke, Karl Mewis und Paul von Hindenburg zu Ehrenbürgern ernannt worden, denen die Ehrung wieder aberkannt worden ist.
Hinweis: Die Auflistung erfolgt chronologisch nach Datum der Zuerkennung.
„… in Würdigung seiner außergewöhnlichen und bleibenden Verdienste für die Jüdische Gemeinde Rostock, den interreligiösen Dialog sowie das Gemeinwohl der Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Rostock“[3]
Verleihung am 14. Dezember 2018 im Rathaus Rostock
Für „… Ihr Wirken für Demokratie, ihr Einsatz für Mitbestimmungsmöglichkeiten und für das Gemeinwohl …“[4]
Antje Krause; Karsten Schröder: Einem gar wohlgefälligen Bürgersmann zur Ehr..., Kleine Schriftenreihe des Archivs der Hansestadt Rostock, Redieck & Schade, 2010, ISBN 978-3-942673-01-3
Die genaue Verfahrensweise regelt die Satzung über Ehrungen verdienstvoller Persönlichkeiten durch die Hansestadt Rostock in der aktuellen Fassung vom 23. September 2003 (Vgl.: PDF (Mementodes Originals vom 18. September 2015 im Internet Archive)Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/rathaus.rostock.de)