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Die Liste der Angehörigen des Lübecker Munizipalrats enthält die Mitglieder des Lübecker Munizipalrats der Jahre 1811 bis 1813.
Mit der Eingliederung der seit 1806 französisch besetzten Stadt Lübeck in das Französische Kaiserreich am 1. Januar 1811 erstreckte sich das Staatsgebiet Frankreichs bis an die Ostsee und die Stadt erhielt eine Verwaltung nach französischem Vorbild. An die Stelle der bisher vier Lübecker Bürgermeister trat dabei der vom Kaiser ernannte Maire, der Rat wurde durch einen gleichfalls ernannten Munizipalrat (frz. Conseil municipal) ersetzt und eine Trennung von Verwaltung und Gerichtsbarkeit eingeführt (Gerichtsorganisation der Hanseatischen Departements). Die Eideskapelle des Lübecker Rats als Bestandteil des Lübecker Ratssilbers wurde eingezogen und musste in Hamburg abgeliefert werden. Die zukünftige Stellung der Stadt im Französischen Kaiserreich spiegelte sich in dem Status als Sitz des Arrondissements nicht wider. Zahlreiche zusätzliche Hervorhebungen belegen heute für Historiker, dass Paris in der Tat aus der Hafenstadt ein Tyros des Nordens machen wollte.[1] Neben der Erhebung zur Bonne ville de l’Empire français und anderen formalen Hervorhebungen ist insbesondere das umgehend von französischen Vermessern in Angriff genommene Projekt des verlängerten Nordkanals von Paris nach Lübeck ein deutliches Zeichen, welche zukünftige Bedeutung der Stadt bereits zu Zeiten der Kontinentalsperre beigemessen wurde. Hierzu sollte der Stecknitzkanal genutzt werden. Die Vermessungen des Hemmelsdorfer Sees als angedachtem neuen Seehafen an der Lübecker Bucht erfolgten umgehend. Bereits 1812 erschien die grundlegende Studie des Geographen J.P.G. Catteau-Calleville (1759–1819) über die Ostsee von Lübeck bis zum Hafen von Archangelsk.[2] Den Überlegungen, die drei Hansestädte Bremen, Hamburg und Lübeck durch Zugabe von Sachsen-Lauenburg und dem Land Hadeln zu einem eigenen Hanseatischen Territorialstaat im Rheinbund zu verbinden, wurde damit eine Absage erteilt.
Am 13. Februar 1811 wurde durch den Präfekten des Departements der Elbmündung ein provisorischer Munizipalrat berufen, der den bis dahin noch geschäftsführend tätigen Rat ablöste.
Konrad Platzmann war bei seiner Berufung abwesend und lehnte die Übernahme des Amtes ab, da er es als nicht vereinbar mit seiner diplomatischen Position als preußischer Vizekonsul betrachtete.
Der Munizipalrat in seiner endgültigen Zusammensetzung wurde am 11. Juli 1811 vom Kaiser ernannt und übernahm mit der Vereidigung am 19. August die Amtsgeschäfte. Nach der ersten Befreiung von der französischen Herrschaft trat der Munizipalrat am 19. März 1813 zurück und die alte Verfassung wurde durch Zusammentreten des alten Rates der Stadt unter ihren früheren Bürgermeistern wiederhergestellt.
Nach Köppens Tod wurde auf Befehl des Präfekten Friedrich Wilhelm Grabau zu seinem Nachfolger ernannt.
Peter Hinrich Tesdorpf und Christian Adolph Overbeck gehörten dem Munizipalrat nur vorübergehend an, da sie bald von anderen Aufgaben in der Stadtverwaltung in Anspruch genommen wurden.
Mit der Rückkehr zunächst der dänischen Alliierten Frankreichs, dann der französischen Besatzungsmacht nach dem Abzug des russischen Generals Wallmoden wurde dem Munizipalrat am 3. Juni 1813 befohlen, erneut zusammenzutreten. Jedoch leistete nur ein Teil der Ratsangehörigen dem Folge; die übrigen hatten die Stadt verlassen.
Auf Befehl des Präfekten hatten außerdem sämtliche Angehörigen des Munizipalrats, die vor 1811 dem Stadtrat angehört hatten und die nach der ersten Befreiung dieses Amt wieder aufgenommen hatten, wegen Unzuverlässigkeit aus dem Munizipalrat auszuscheiden. Davon betroffen waren Stephan Hinrich Behncke, Friedrich Nölting, Christian Heinrich Kindler, Johann Friedrich Hach, Johann Christoph Coht, Ludwig Mentze, Johann Köhler und Thomas Günther Wunderlich. Um jedoch den ohnehin unvollständigen und daher eigentlich nicht arbeitsfähigen Rat nicht noch weiter zu schwächen, änderte der Präfekt den Befehl ab, so dass fast alle anwesenden ehemaligen Ratsherren wieder dem Munizipalrat angehören mussten; allein Johann Christoph Coht blieb ausgeschlossen.
Da der Munizipalrat trotzdem unterbesetzt und somit rechtlich nicht beschlussfähig war, füllte ihn der Unterpräfekt am 5. Juni mit außerordentlichen Ratsangehörigen, sogenannten Notabeln, auf, um Beschlussfähigkeit zu erzwingen. Durch häufige Rücktritte oder die Weigerung, das Amt anzutreten, änderte sich die Zusammensetzung dieser Notabeln ständig. Durch die endgültige Befreiung Lübecks und die Wiederherstellung des früheren Rats durch den schwedischen Kronprinzen am 7. Dezember 1813 hörte der Munizipalrat zu bestehen auf.
Anton Diedrich Gütschow sollte nach Rückkehr der Franzosen wieder in das Amt des Maires eingesetzt werden, doch er hatte Lübeck zuvor verlassen. Auf Befehl Louis-Nicolas Davouts musste daher Friedrich Adolph von Heintze am 7. Juli das Amt des provisorischen Maires übernehmen. Am 12. Oktober 1813 wurde Heintze verhaftet und zusammen mit einer Anzahl Angehöriger des Munizipalrats und weiterer Bürger als Geisel nach Hamburg verschleppt. Die Amtsgeschäfte führte sein zweiter Stellvertreter Friedrich Wilhelm Grabau weiter.
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