Leitender Polizeidirektor
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Als leitender Polizeidirektor wird ein Polizeibeamter in der höheren Zuständigkeitsebene im höheren Dienst bezeichnet.

Aufgaben
- Leitende Funktionen in Innenministerien der Bundesländer
- Leitung mehrerer Dienststellen in einem Stadtteil einer Großstadt oder als Teil eines Polizeipräsidiums (jedoch nicht in direkt leitender Tätigkeit der einzelnen Dienststellen, bspw. in Baden-Württemberg und Hessen Leitung einer Direktion, der die Polizeireviere unterstehen)
- Leitung eines Fachbereiches in einer Großstadt (bspw. obere Leitung des Fachbereiches Verkehr in Berlin)
- Leitung einer Polizeihochschule
Unterschiede zum Polizeidirektor
- Koordination von Großeinsätzen und besonders schweren Gefahrenlagen
Dienstkleidung
Ein leitender Polizeidirektor trägt Schulterklappen mit vier goldenen Sternen, ein weißes oder blaues Hemd und eine Polizeimütze mit einer dicken goldfarbenen Kordel.
Besoldung
Die Besoldung erfolgt in der Besoldungsgruppe A 16.
Siehe auch
Niedrigere Amtsbezeichnung Polizeidirektor |
Aktuelle Amtsbezeichnung Leitender Polizeidirektor |
Höhere Amtsbezeichnung keine einheitliche Funktionsbezeichnung |
Laufbahn: mittlerer Dienst – gehobener Dienst – höherer Dienst Alle Amtsbezeichnungen auf einen Blick: siehe Amtsbezeichnungen der deutschen Polizei. |
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