Der 1816 im Regierungsbezirk Frankfurt gebildete, zunächst Kreis Züllichau genannte Kreis setzte sich aus zwei historischen Territorien zusammen:[1]
Die Südhälfte des neuen Kreises bildete der alte Züllichauer Kreis, der einen der in der nachmittelalterlichen Zeit in Brandenburg-Preußen entstandenen Kreise war und einen der sogenannten inkorporierten Kreise der Neumark bildete.[2] Das Kreisgebiet hatte ursprünglich, wie Schwiebus, zum Herzogtum Glogau gehört, war aber zugleich mit dem schlesischen Herzogtum Crossen 1482/1537 an das Haus Brandenburg gelangt. Der Zuschnitt der (alten) Kreise Krossen und Züllichau berücksichtigte die bis 1742 andauernde Lehnshoheit der böhmischen Krone.
Die Nordhälfte des neuen Kreises bildete der bis 1816 zu Schlesien gehörende Kreis Schwiebus.
Das Landratsamt des fusionierten Kreises war in der Stadt Züllichau. Im Verlauf des 19.Jahrhunderts änderte sich die Bezeichnung des Kreises in Kreis Züllichau-Schwiebus.
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Züllichau-Schwiebus entsprechend der Entwicklung im übrigen Freistaat Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Nach Auflösung des Kreises Bomst wurde am 1. Oktober 1938 der Kreis Züllichau-Schwiebus um die Städte Bomst und Unruhstadt sowie die Gemeinden Alt Hauland, Alt Obra Hauland, Altreben, Alt Tepperbuden, Bergvorwerk, Großdorf, Groß Posenbrück, Karge, Klein Posenbrück, Kleistdorf, Krammensee, Neu Hauland, Neu Tepperbuden, Reckenwalde, Unruhsau und Wolfsheide (Grenzm.) vergrößert.
Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Kreisgebiet im Frühjahr 1945 von der Roten Armee besetzt. Nach Kriegsende wurde das Kreisgebiet von der Sowjetunion unter polnische Verwaltung gestellt. Danach begann die allmähliche Zuwanderung polnischer Bevölkerung. In der Folgezeit wurden die deutschen Einwohner von den örtlichen polnischen Verwaltungsbehörden vertrieben.
Der Kreis Züllichau-Schwiebus gliederte sich in Städte, in Landgemeinden und – bis zu deren vollständiger Auflösung im Jahre 1929 – in Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Die Gemeinden des früheren Kreises Bomst blieben in ihrem bisherigen Polizeidistrikt Karge zusammengefasst.
Die Grenzziehung nach dem Ersten Weltkrieg unterbrach und veränderte auch im Kreis Züllichau=Schwiebus die alten, gewachsenen Verkehrsbeziehungen.
Das Eisenbahnzeitalter begann hier 1870, als die Märkisch-Posener Eisenbahn-Gesellschaft ihre Strecken von Frankfurt an der Oder über Schwiebus >122.c< und von Guben über Züllichau >122.b< eröffnete, die sich in Bentschen Richtung Posen vereinigten. Dann ruhte der Bahnbau für 35Jahre; erst 1905 eröffnete die Preußische Staatsbahn eine Verbindung von Züllichau über Unruhstadt nach Wollstein, dem Verwaltungssitz des Nachbarkreises Bomst >116.p<. Im Jahre 1909 berührte die Linie Topper–Meseritz die Nordspitze des Kreises bei Starpel >116.m<. Aus Richtung Glogau erreichte eine weitere Nebenbahn 1915 Züllichau und stellte ab 1919 von dort die Verbindung nach Schwiebus her >116.r<.
(Die Zahlen in >< beziehen sich auf das Deutsche Kursbuch 1939.)
Während die Ortsnamen des ursprünglich dem Kreis Züllichau gehörigen Teils des Kreises bis 1945 unverändert blieben, waren die Namen der Gemeinden, die 1938 aus dem aufgelösten Kreis Bomst hinzu kamen, bereits 1937 umbenannt worden, damit sie im Sinne der nationalsozialistischen Politik „deutscher“ und weniger „slawisch“ hießen.
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Taschenbuch für Verwaltungsbeamte 1943, Geleitwort H. Pfundtner, Sechzigster Jahrgang, Hrsg. Dr. Warnack, Carl Heymanns Verlag, Berlin 1943, S. 242. Digitalisat