Landessozialgericht für das Saarland

Landessozialgericht in Saarbrücken Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Das Landessozialgericht für das Saarland ist ein deutsches Gericht der am 1. Januar 1959 gegründeten Sozialgerichtsbarkeit des Saarlandes. Präsident des Landessozialgerichts ist Steffen Dick.[1]

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Das Gebäude des Landessozialgerichts in Saarbrücken

Gerichtssitz und -bezirk

Das Gericht hat seinen Sitz in Saarbrücken.[2]

Der Gerichtsbezirk erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Bundeslandes. Er umfasst damit eine Fläche von etwa 2571 km2 mit einer Einwohnerzahl von ca. 995.000 (Stand 30. September 2017).[3]

Gerichtsgebäude

Das Gericht ist zusammen mit dem Sozialgericht für das Saarland im Gebäude Egon-Reinert-Straße 4 - 6 untergebracht.

Leitung

  • Ab 16. April 1959: Josef Sander, * 25. Mai 1913
  • Ab 1. Dezember 1988: Günther Hahn, * 9. Februar 1929
  • Ab 1. März 1994: Gert Werner, * 25. Juli 1935
  • 1. August 2000–31. Dezember 2011: Jürgen Bender
  • Seit 2019 Steffen Dick

Über- und nachgeordnete Gerichte

Dem Landessozialgericht ist das Bundessozialgericht übergeordnet. Nachgeordnet ist lediglich das Sozialgericht Saarbrücken, das ebenfalls für das gesamte Saarland zuständig ist.

Siehe auch

Einzelnachweise

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