Landessozialgericht für das Saarland
Landessozialgericht in Saarbrücken Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Das Landessozialgericht für das Saarland ist ein deutsches Gericht der am 1. Januar 1959 gegründeten Sozialgerichtsbarkeit des Saarlandes. Präsident des Landessozialgerichts ist Steffen Dick.[1]
Das Gericht hat seinen Sitz in Saarbrücken.[2]
Der Gerichtsbezirk erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Bundeslandes. Er umfasst damit eine Fläche von etwa 2571 km2 mit einer Einwohnerzahl von ca. 995.000 (Stand 30. September 2017).[3]
Das Gericht ist zusammen mit dem Sozialgericht für das Saarland im Gebäude Egon-Reinert-Straße 4 - 6 untergebracht.
Dem Landessozialgericht ist das Bundessozialgericht übergeordnet. Nachgeordnet ist lediglich das Sozialgericht Saarbrücken, das ebenfalls für das gesamte Saarland zuständig ist.
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