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Zustand von Kombattanten und Waffensystemen, die nicht mehr ins Kampfgeschehen eines bewaffneten Konflikts eingreifen können Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Begriff Kampfunfähigkeit wird auf Personen und Waffensysteme angewandt, wenn diese nicht mehr in das Kampfgeschehen eingreifen können bzw. keine direkte Bedrohung mehr darstellen, das heißt die Kampfkraft schwerwiegend eingeschränkt ist.
Die Kampfunfähigkeit von Kombattanten im Sinne von „hors de combat“ hat völkerrechtliche Konsequenzen im Rahmen der Genfer Konventionen. Nach Artikel 41 zum „Schutz eines außer Gefecht befindlichen Gegners“ darf dieser nicht angegriffen werden.[1] Außer Gefecht befindlich ist dabei,
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